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Ebermast ist keine Patentlösung

Lesezeit: 1 Minuten

Das Eberprojekt des Ulmer Schlachthofes zeigt: Die Ebermast kann auch für Mäster in Süddeutschland eine Alternative sein, wenn ab 2019 die betäubungslose Kastration verboten wird. Eine Patentlösung für alle Betriebe ist sie jedoch nicht.


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Die Ebermast lief nur in einem Drittel der Betriebe erfolgreich und in einem weiteren Drittel befriedigend. Bei den übrigen Betrieben wurde sie als unbefriedigend eingestuft, ohne dass die Einflussfaktoren dafür klar zu benennen sind.


Zudem ist der Absatz für Fleisch von Jungebern begrenzt. „Wir haben für das Eberfleisch nur eine geringe Zahl an Kunden“, bestätigt Daniel Spahn, Abteilungsleiter Warenwirtschaft Schwein beim Schlachthof Ulm. Spahn nimmt zwar weitere Jungebermäster auf, wenn diese die Kriterien des Schlachthofs erfüllen. Aktiv sucht er derzeit jedoch nicht nach neuen Lieferanten. -do-

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