Der Ausgang des Verfahrens könnte durchaus auch Folgen auf andere landwirtschaftliche Bauvorhaben in der Nähe von Naturelementen haben. „Wenn Landwirte beim Bauen im Außenbereich künftig auch noch bestimmte Abstände zu Wäldern, Rebflächen oder Ähnlichem einhalten müssen, dann wird auch dort eine Betriebsentwicklung immer schwerer. De facto gibt es dann keinen Außenbereich mehr“, schildert Daibers Rechtsanwalt Prof. Andreas Staudacher die Tragweite der Klage. Bisher sei ein Waldstück noch kein generelles Abstandskriterium. Im vorliegenden Fall stehe laut Staudacher auch die Zukunft hofnaher Biogasanlagen auf dem Spiel, die in der Regel die gesamtbetriebliche Immissionssituation verbessern. Bekommt der Kläger recht, geht zudem die Rechtssicherheit von Baugenehmigungen verloren.
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Der Ausgang des Verfahrens könnte durchaus auch Folgen auf andere landwirtschaftliche Bauvorhaben in der Nähe von Naturelementen haben. „Wenn Landwirte beim Bauen im Außenbereich künftig auch noch bestimmte Abstände zu Wäldern, Rebflächen oder Ähnlichem einhalten müssen, dann wird auch dort eine Betriebsentwicklung immer schwerer. De facto gibt es dann keinen Außenbereich mehr“, schildert Daibers Rechtsanwalt Prof. Andreas Staudacher die Tragweite der Klage. Bisher sei ein Waldstück noch kein generelles Abstandskriterium. Im vorliegenden Fall stehe laut Staudacher auch die Zukunft hofnaher Biogasanlagen auf dem Spiel, die in der Regel die gesamtbetriebliche Immissionssituation verbessern. Bekommt der Kläger recht, geht zudem die Rechtssicherheit von Baugenehmigungen verloren.