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Erosionsschutz in Gefahr

Lesezeit: 4 Minuten

Der Erosionsschutz ist ein zentraler Baustein in der Felderwirtschaft von Thomas und Alois Wenninger. Die neuen Auflagen machen ihn nicht leichter – ebenso wenig den Betrieb der Biogasanlage.


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Bezogen auf die gute fachliche Praxis und den Naturschutz, zu dem am Ende auch der Erosionsschutz gehört, ist die Einstufung unserer Flächen für mich nicht schlüssig“, fasst Alois Wenn-inger die Auswirkungen auf seinen Betrieb nüchtern zusammen. In seinen Stallungen finden sich 170 Mastplätze, auf denen er Bullen ab dem Fresseralter mästet. Gleich daneben steht die zehn Jahre alte Biogasanlage, die er mit seinem Sohn in einer GbR betreibt.


Das Futter für die Bullen und die Anlage erzeugen sie auf insgesamt 119 ha Nutzfläche, wovon gut zwei Drittel seit Jahresanfang in einem roten Gebiet liegen. Zusätzlich kaufen sie pro Jahr etwa 100 ha Mais und GPS-Getreide.


Sorgen um Zwischenfrüchte


„Vor allem die Zwischenfrüchte machen uns Sorgen“, ärgert sich Thomas Wenninger. Sie dienen ausschließlich zur Gründüngung und zum Erosionsschutz: „Bei unserer Topografie ist eine ganzjährige Bodenbedeckung besonders wichtig. Darum brauchen wir gut entwickelte, massige Zwischenfrüchte.“


Da das Ausbringen von Wirtschaftsdünger auf Zwischenfrüchte in roten Gebieten aber nur noch erlaubt ist, wenn sie einer Futternutzung zugeführt werden, müssen Senf, Phacelia und Co. bei Wenningers künftig ohne auskommen. „Dann werden die Bestände dünner. Das sieht man ja jetzt schon, wenn man mal am Vorgewende ein paar Quadratmeter Senf nicht düngt“, fügt Alois Wenninger an.


Zwischenfrüchte, die im Herbst oder Frühjahr abgeerntet werden, kommen für ihn nicht infrage: „Die Gründüngung darf das Feld nicht verlassen. Sonst wird aus Extensivierung einfach eine Intensivierung.“ „Wie sich die reduzierte Düngung auf Mais, Weizen und Triticale auswirkt, müssen wir erst noch sehen. Da fehlt aktuell die Erfahrung. Die Nmin-Proben vom Januar zeigen aber, dass der Bodenvorrat bei unseren Verwitterungsböden kaum ausgeprägt ist“, erklärt sein Sohn. Grundsätzlich bräuchten die massebetonten Maissorten für ihre Biogasanlage aber wegen der relativ langen Vegetationsperiode auch entsprechend viel Stickstoff. Ganz ohne Einbußen werde es nicht gehen.


Ungleiche Düngerverteilung


„Unsere größte Herausforderung liegt aber nicht in der Unterdüngung“, meint Wenninger, „sondern in der ungleichen Verteilung der organischen Düngung übers Jahr und dem damit verbundenen Bedarf an Lagerkapazität.“ Die Behälter der Biogasanlage böten zwar noch Puffer, viel Spielraum bleibe aber nicht.


„Unsere Anlage läuft mit mindestens 35 % Gülle. Die Hälfte kommt aus der eigenen Bullenmast, der Rest wird zugekauft“, erklärt der Junglandwirt. „Eigentlich wollten wir mit unserer Anlage künftig noch mehr tierhaltende Betriebe entlasten, deren Lager schon an der Grenze sind. Also Gülle aufnehmen, verstromen und Gärrest abgeben – an sich eine runde Sache. Dieser ureigenen Aufgabe von Biogasanlagen können wir nun nicht mehr in dem Maße nachkommen, wie wir wollen“, bedauert er. Lieferanten würde er künftig sicher leicht finden, Abnehmer eher weniger.


„Auch bei den Betrieben, mit denen wir langjährige, feste Lieferverträge haben, ist bei der Gärrestabnahme nicht unendlich Luft nach oben“, weiß Alois Wenninger. Dennoch bleibt er zuversichtlich: „Wir gehören sicher nicht zu denen, die es am schwersten getroffen hat. Die neuen Auflagen machen uns zwar gehörige Bauchschmerzen, wir werden die Herausforderung aber bewältigen.“


Mehr Messstellen nötig


Teil der Bewältigung ist auch Wenn-ingers Engagement in der neu gegründeten „Interessensgemeinschaft GWK 120 Vilshofen“, die mehr Messstellen fordert. „Unser Grundwasserkörper umfasst laut Karte nahezu 300 km², aber nur zwei Hauptmessstellen. Die Verordnung schreibt mindestens eine Messstelle pro 50 km² vor – uns fehlen also fünf.“ Hier müssten die Behörden wie an vielen anderen Stellen noch gehörig nachbessern.

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