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Fällt der Bestandsschutz für Altställe?

Lesezeit: 2 Minuten

In Baden-Württemberg soll künftig der Bestandsschutz für Ställe im Innenbereich nach sechs Jahren Leerstand fallen. Eine Tierhaltung wäre in solchen Gebäuden nach dieser Zeit dann nicht mehr möglich und die entsprechenden Abstandsauflagen zur nächsten Wohnbebauung würden wegfallen.


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Das sieht der neue Entwurf der Landesbauordnung (LBO) vor, den das Wirtschaftsministerium Ende September vorgelegt hat. Damit soll die Innenentwicklung von Dörfern erleichtert und zusätzlicher Wohnraum auf bisher brachliegenden Flächen geschaffen werden. Wie in Bayern galt der Bestandsschutz auch in Baden-Württemberg bisher ohne Befristung, d.h. die Nutzung konnte jederzeit wieder aufgenommen werden – auch wenn sie schon lange brachlag.


Flexibilität geht verloren:

Im Berufsstand sind die Meinungen zu der geplanten Neuregelung geteilt. Die Kritiker verweisen darauf, dass damit gerade für kleinere Betriebe die Möglichkeit einer flexiblen, kurzfristigen Nutzung der Ställe als Kranken- oder Quarantänebereich verloren gehe. Und auch wenn später die nächste Generation eine Nutzung wiederaufnehmen wolle, sei das künftig nicht mehr möglich.


Die Befürworter verweisen dagegen darauf, dass bei der Genehmigung künftiger Bauvorhaben die potenziellen Emissionen der leeren Gebäude bei der Vorbelastung am Standort nicht mehr berücksichtigt werden müssten, was die Betriebsentwicklung erleichtere. Zudem könne man den Zeitraum des Leerstands zweimal um zwei Jahre verlängern.


Aus diesen Gründen trägt auch das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) den Entwurf mit. Er trage dazu bei, den zusätzlichen Flächenverbrauch von Landwirtschaftsflächen im Außenbereich zu vermeiden. Die Beschränkung der Eigentümerverhältnisse sei angesichts des verfolgten öffentlichen Zweckes verhältnismäßig.


Der Gemeindetag Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung ebenfalls, will aber, dass der Bestandsschutz sogar schon früher wegfällt. „Die 6-Jahres-Frist ist aus unserer Sicht zu lang. Es sollte eine kürzere Frist gewählt werden, die auch rückwirkend zum Tragen kommt“, teilt Pressesprecherin Kristina Fabijancic-Müller auf Anfrage von Südplus mit.


Derzeit befindet sich der Entwurf in der Verbändeanhörung. Die zuständige Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut rechnet damit, dass sie zügig 2019 in Kraft treten kann. Wie viele Ställe von der Neuregelung betroffen sind, kann das Wirtschaftsministerium nicht sagen. Es geht allerdings davon aus, dass das Gesetz die Bürger im Land um ingesamt ca. 60Mio.€ entlastet.

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