Sowohl Bayern als auch Baden-Württemberg fördern derzeit Investitionen in digitale Technologien für die Landwirtschaft – allerdings auf unterschiedliche Art und Weise. In Bayern erfolgt die Förderung maßgeblich über das „Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital“ (BaySL Digital), das vier Teilgebiete umfasst:
Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung (Mindestinvestitionssumme 30000 € netto; 40% anteilige Förderung)
Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes (Mindestinvestitionssumme 10000 € netto; 40% anteilige Förderung)
Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustands von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls (Mindestinvestitionssumme 2000 € netto; 25% anteilige Förderung)
Das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg regelt die digitale Förderung hauptsächlich über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) beziehungsweise das „Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl“ (FAKT). Im Rahmen des AFP sind unter anderem Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen förderfähig, die über eine sensorgesteuerte elektronische Reihenführung verfügen. Im Zuge der Förderung von emissionsmindernder Technik zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern können auch Sensortechnologien wie Stickstoffsensoren bezuschusst werden. Im Rahmen von Stallbauten können zudem digitale Technologien gefördert werden, die das Tierwohl steigern – beispielsweise Sensoren zur Tier- und Stallklimakontrolle. Grundvoraussetzung für eine Förderung nach AFP ist allerdings eine Mindestinvestitionssumme von 20000 €. Als Basisförderung wird dann ein Zuschuss von 20% gewährt, der je nach Vorhaben aufgestockt werden kann.
Über FAKT können unter anderem Maßnahmen wie die sensorgesteuerte Düngung oder GPS-unterstütztes Strip-Till gefördert werden – jeweils mit einem festen Zuschuss pro Hektar.
Weitere Informationen unter:stmelf.bayern.de/baysldigital und foerderung.landwirtschaft-bw.de
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Sowohl Bayern als auch Baden-Württemberg fördern derzeit Investitionen in digitale Technologien für die Landwirtschaft – allerdings auf unterschiedliche Art und Weise. In Bayern erfolgt die Förderung maßgeblich über das „Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital“ (BaySL Digital), das vier Teilgebiete umfasst:
Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung (Mindestinvestitionssumme 30000 € netto; 40% anteilige Förderung)
Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes (Mindestinvestitionssumme 10000 € netto; 40% anteilige Förderung)
Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustands von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls (Mindestinvestitionssumme 2000 € netto; 25% anteilige Förderung)
Das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg regelt die digitale Förderung hauptsächlich über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) beziehungsweise das „Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl“ (FAKT). Im Rahmen des AFP sind unter anderem Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen förderfähig, die über eine sensorgesteuerte elektronische Reihenführung verfügen. Im Zuge der Förderung von emissionsmindernder Technik zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern können auch Sensortechnologien wie Stickstoffsensoren bezuschusst werden. Im Rahmen von Stallbauten können zudem digitale Technologien gefördert werden, die das Tierwohl steigern – beispielsweise Sensoren zur Tier- und Stallklimakontrolle. Grundvoraussetzung für eine Förderung nach AFP ist allerdings eine Mindestinvestitionssumme von 20000 €. Als Basisförderung wird dann ein Zuschuss von 20% gewährt, der je nach Vorhaben aufgestockt werden kann.
Über FAKT können unter anderem Maßnahmen wie die sensorgesteuerte Düngung oder GPS-unterstütztes Strip-Till gefördert werden – jeweils mit einem festen Zuschuss pro Hektar.
Weitere Informationen unter:stmelf.bayern.de/baysldigital und foerderung.landwirtschaft-bw.de