Gewässerrandstreifen: EU genehmigt Ausgleichszahlungen
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Die EU-Kommission hat offiziell bestätigt, dass das von der bayerischen Staatsregierung geplante Förderprogramm zum Ausgleich von Nutzungseinschränkungen entlang von Gewässern mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Konkret sollen die bayerischen Landwirte mit rund 30 Mio. € unterstützt werden.
Ziel sei es, die Landwirte teilweise für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten zu entschädigen, die durch das Verbot von Gartenbau und Ackerbau auf Pufferstreifen entlang natürlicher Gewässer entstehen. Die Maßnahme wird laut EU-Kommission voraussichtlich mehr als 1000 Landwirten zugutekommen und läuft bis zum 31. Dezember 2025.
Die Unterstützung soll in Form direkter Zuschüsse gewährt werden und maximal 500 € pro Hektar Land und Jahr in den ersten fünf Jahren und 200 € je Hektar Land und Jahr für die folgenden Jahre umfassen. Grundlage seien die in iBALIS hinterlegten, digitalisierten Gewässerrandstreifen.
Die bayerischen Agrarministerin Michaela Kaniber erklärte, dass die Zahlung rückwirkend auch für bereits im Jahr 2020 angelegte Gewässerrandstreifen erfolgen solle – soweit diese vom Antragsteller im Rahmen der Mehrfachantragstellung 2020 in der Feldstückskarte erfasst wurden. Das für die Abwicklung der Auszahlung zuständige Agrarministerium plane die Antragstellung im Rahmen des Mehrfachantrags 2021 ab Mitte März.
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Die EU-Kommission hat offiziell bestätigt, dass das von der bayerischen Staatsregierung geplante Förderprogramm zum Ausgleich von Nutzungseinschränkungen entlang von Gewässern mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Konkret sollen die bayerischen Landwirte mit rund 30 Mio. € unterstützt werden.
Ziel sei es, die Landwirte teilweise für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten zu entschädigen, die durch das Verbot von Gartenbau und Ackerbau auf Pufferstreifen entlang natürlicher Gewässer entstehen. Die Maßnahme wird laut EU-Kommission voraussichtlich mehr als 1000 Landwirten zugutekommen und läuft bis zum 31. Dezember 2025.
Die Unterstützung soll in Form direkter Zuschüsse gewährt werden und maximal 500 € pro Hektar Land und Jahr in den ersten fünf Jahren und 200 € je Hektar Land und Jahr für die folgenden Jahre umfassen. Grundlage seien die in iBALIS hinterlegten, digitalisierten Gewässerrandstreifen.
Die bayerischen Agrarministerin Michaela Kaniber erklärte, dass die Zahlung rückwirkend auch für bereits im Jahr 2020 angelegte Gewässerrandstreifen erfolgen solle – soweit diese vom Antragsteller im Rahmen der Mehrfachantragstellung 2020 in der Feldstückskarte erfasst wurden. Das für die Abwicklung der Auszahlung zuständige Agrarministerium plane die Antragstellung im Rahmen des Mehrfachantrags 2021 ab Mitte März.