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Gewässerrandstreifen I: Glauber lässt neu kartieren

Lesezeit: 2 Minuten

Nach heftiger Kritik aus der Landwirtschaft wird die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung die Gebietskulisse für Gewässerrandstreifen neu erarbeiten. Die im integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informationssystem (iBALIS) veröffentlichte Kartierung sei fehlerhaft und nur eine Arbeitsgrundlage gewesen, entschuldigte sich Umweltminister Thorsten Glauber (s. Südplus 12/2019 Seite 16).


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Der Minister sicherte den Bauern auf der vlf-Landesversammlung Anfang Dezember auf Kloster Banz einen transparenten Umgang mit der Gebietskulisse zu: „Ich werde die neue Fassung mit Ihnen abstimmen.“


Gleichwohl ist die Anlage von Gewässerrandstreifen bereits Gesetz. Das bayerische Landwirtschaftsministerium verweist darauf, dass an eindeutig erkennbaren Gewässern Randstreifen anzulegen sind. Allerdings gelte für die Herbstbestellung 2019 sowie für Dauerkulturen an allen Gewässern und Gräben Bestandsschutz, bis deren Früchte 2020 geerntet sind.


Konkret sei dort ein Gewässer anzulegen, wo ein Gewässerbett auch bei einer zeitweisen Wasserführung klar erkennbar sei, z.B. durch Kies, Schotter oder Erdspuren.


Nicht einzuhalten seien Gewässerrandstreifen an „grünen Gräben“ mit klarem Grasbewuchs, an künstlichen Gewässern, an Be- und Entwässerungsgräben, an Teichen und Weihern von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, an Verrohrungen sowie an Straßenseitgräben.


Bei unklaren Verhältnissen könne eine Klärung durch das zuständige Wasserwirtschaftsamt zusammen mit dem Landwirtschaftsamt erfolgen.

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