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Gülle länger lagern: Wie reagieren?

Lesezeit: 7 Minuten

Die Düngemittelverordnung schränkt die Termine für die Gülleausbringung in roten Gebieten weiter ein. Wie können Schweinehalter darauf reagieren und was kostet sie das?


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Die Verschärfung der Düngemittelverordnung (DüV) trifft die Tierhalter in den roten Gebieten gleich doppelt. Sie müssen die Stickstoffdüngung um 20% zurückfahren und dürfen im Herbst auf Ackerland – abgesehen von wenigen Ausnahmen – keine stickstoffhaltigen Dünger mehr aufbringen.


Laut Verordnungsentwurf, der bei Redaktionsschluss Mitte März vorlag, dürfen zu Raps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung im Herbst keine Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff aufgebracht werden. Beim Anbau von Raps gilt die Ausnahme, dass Flächen mit weniger als 45 kg Nmin noch gedüngt werden dürfen. Zudem darf auf Zwischenfrüchte ohne Futternutzung Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Komposte bis 120 kg Gesamtstickstoff pro ha gedüngt werden.


Für Schweinehalter bringen diese Ausnahmen jedoch keine echte Entlastung. Die 20%ige Reduzierung der N-Düngung dürfte für die meisten Schweinebetriebe kein zusätzliches Nährstoffproblem bringen, sofern sie bisher schon die Vorgaben der DüV eingehalten haben. Denn nicht die Stickstoff-, sondern die Phosphorausscheidungen sind der begrenzende Faktor.


Allerdings führt das weitgehende Verbot der Herbstdüngung dazu, dass effektiv nur noch von März bis Mai, also insgesamt nur drei Monate Gülle ausgebracht werden kann. Das bedeutet, dass Schweinehalter in roten Gebieten ihre Güllelagerkapazität von bisher sechs auf neun Monate erhöhen müssen (siehe Übersicht 1). Sie brauchen somit 50% mehr Lagerkapazität als bisher.


Wie können Schweinehalter auf diese neuen Vorgaben reagieren und welche Kosten sind damit verbunden?


Praxisbeispiel mit 395 Sauen


Die Reaktionsmöglichkeiten zeigen wir anhand eines konkreten Ferkelerzeugerbetriebes:


  • Der Betrieb hält 395 Sauen und erzeugt 28 kg-Ferkel; die Leistung ist mit 28 verkauften Ferkeln pro Sau und Jahr überdurchschnittlich.
  • Er bewirtschaftet 79,7 ha LF ausschließlich im roten Gebiet, wobei die Fläche nur aus Ackerland besteht und die Ertragsbedingungen sehr gut sind.
  • Die Fruchtfolge setzt sich zu je einem Drittel aus Körnermais mit Zwischenfrucht, Winterweizen und Wintergerste zusammen.
  • Der Betrieb hat bisher 1400 m3 Güllelagerraum.
  • Der N-Anfall pro ha beträgt 154 kg, sodass die schlagbezogene Obergrenze von 170 kg N nicht erreicht wird.


Güllelagerraum bauen


Um die Vorgaben für die eingeschränkten Ausbringzeiten entsprechend der DüV zu erfüllen, ist die naheliegendste Variante, in zusätzlichen Lagerraum zu investieren.


Rechnerisch wären zusätzlich 700 m3 nötig, um die Lagerdauer von sechs auf neun Monate zu erhöhen. Um einen Puffer, z.B. für Leistungssteigerungen, zu haben, rechnen wir mit einer Größe von 800 m3. Nach der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist dabei ein Leckageerkennungssystem zwingend erforderlich, dass allein mit 26 €/m3 zu Buche schlägt. In der Summe ergeben sich dabei Nettokosten von 102 €/m3 bzw. Bruttokosten von 122 €/m3 (siehe Übersicht 2, S. 43).


Daraus errechnen sich Investitionskosten von 97342 € für eine Grube mit 800 m3. Unterstellt man eine Abschreibungsdauer von 20 Jahren, einen Zinssatz von 3% und 1,5% für Unterhalt und Versicherung, so ergeben sich da-raus jährliche Kosten von 7787 €. Bezogen auf eine Sau sind das zusätzliche Kosten von 19,71 €/Jahr.


Muss eine Auftriebssicherung eingebaut werden, würden sich die Investi-tionskosten für die Grube sogar auf 168 €/m3 und die zusätzlichen Kosten pro Sau und Jahr auf 27 € erhöhen.


Klar ist: Je länger die Grube genutzt werden kann, umso besser rechnet sie sich. Deshalb passt diese Variante für Betriebe, die langfristig in der Ferkelerzeugung bzw. Schweinehaltung bleiben möchten.


Folienerdbecken statt Güllegrube


Ein Folienerdbecken, für das es eine Zulassung nach der neuen AwSV gibt, würde deutlich geringere Investitionskosten verursachen. Wir rechnen hier mit Baukosten von 35,7 €/m3, sodass die Investitionskosten für eine 800 m3-Anlage knapp 24000 € betragen würden.


Auch wenn hier eine kürzere Nutzungsdauer von nur zehn Jahren unterstellt wird, sind die Jahreskosten von insgesamt 3212 € bzw. von 8,13 € pro Sau deutlich günstiger als bei einer herkömmlichen Grube. Weiterer Vorteil eines Erdbeckens: Ein Rückbau wäre einfach umsetzbar.


Allerdings gibt es bei den Erdbecken noch einige offene Fragen, weil sie bisher in Süddeutschland wenig erprobt sind: Wie gut lässt sich die Gülle darin homogenisieren, wenn sie mit einer Folie abgedeckt ist. Zudem ist noch nicht sicher, ob auch Gruben in dieser geringen Größe gebaut werden.


Deshalb arbeitet zurzeit ein Maschinenring in Unterfranken daran, Güllelagunengemeinschaften aufzubauen, bei der mehrere Landwirte ihre Gülle in einem zentralen Becken lagern. Die Wirtschaftlichkeit dieses Modells ist stark abhängig von den Entfernungen der beteiligten Betriebe zum Erdbecken.


Güllegrube pachten


Das Gleiche gilt für die Pacht von Güllelagerraum. In unserer Rechnung haben wir die Pacht von zwei Gruben mit jeweils 400 m3 unterstellt. Eine befindet sich 3 km von der Hofstelle des Pächters entfernt, die andere 5 km. Beträgt die Pacht für jede Grube jeweils 500 € pro Jahr, dann kommen bei Grube 1 zusätzlich Transportkosten für die Anlieferung und Ausbringung von 642 € hinzu. Bei Grube 2 betragen die zusätzlichen Transportkosten 1050 €.


Unterm Strich ergeben sich unter diesen Voraussetzungen bei der Güllegrubenpacht Jahreskosten von 2692 € bzw. von 6,82 € pro Sau und Jahr. Somit ist dies eine sehr günstige Variante, zumal funktionsfähige und gut erhaltene Gruben Bestandsschutz haben und die neue Anlagenverordnung nicht greift.


Für Betriebe, in denen die Weiterführung der Tierhaltung bzw. die Hofnachfolge noch offen ist, kann die Grubenpacht eine gute Übergangslösung sein.Wichtig ist aber, dass Sie einen Pachtvertrag abschließen, damit die Lagerung planbar ist. Zudem sollte die Größe der gepachteten Grube zu Ihrem Betrieb passen.


Gülle abgeben


Bei der Abgabe von Gülle müssen Sie einen Kooperationsbetrieb finden, der ein anderes Zeitfenster bei der Ausbringung hat. Idealerweise ist dies ein Betrieb mit eigenen Lagerkapazitäten und mit Grünland oder mehrjährigem Ackerfutter, weil auf diesen Flächen auch im Herbst Gülle aufgebracht werden kann.


Verlangt der abnehmende Betrieb für das Abholen, Zwischenlagern und Ausbringen der Gülle 10 €/m3, ergeben sich für die Abgabe der kompletten überschüssigen Gülle (700 m3) 7000 € pro Jahr.


Sauenbestand abstocken


Die mit Abstand teuerste Variante ist die Reduzierung des Sauenbestandes. Um auf eine Lagerdauer von neun Monaten zu kommen, müsste unser Beispielsbetrieb 133 Sauen abstocken. Bei einer Direktkostenfreien Leistung (DKfL) von 780 € pro Sau und Jahr würden dem Betrieb insgesamt 103740 € an DKfL verloren gehen.


Gelingt es dem Betriebsleiter, die eingesparte Arbeitszeit von 18,8 Stunden pro Sau und Jahr alternativ mit 20 € pro Stunde verwerten, vermindert sich der Verlust zwar um rund 50000 €. Es bleibt aber immer noch ein Minus von 53732 €.


Bestand abstocken und auf ITW umstellen


Um den Verlust zu begrenzen, könnte dieser Betrieb die Abstockung nutzen, und sich am Programm Initiative Tierwohl (ITW) beteiligen. Denn durch die Reduzierung der Tierzahl würde der Sauenhalter auf jeden Fall die Platzvorgabe von ITW erfüllen, die 10% mehr Platz vorschreibt.


Pro verkauftes Ferkel wird es ab nächstem Jahr voraussichtlich eine Prämie von 3,07 € geben. Bei 262 Sauen und 28 verkauften Ferkeln pro Sau und Jahr errechnet sich so in der Summe eine Prämie von 22522 € pro Jahr. Zieht man diesen Betrag vom DKfL-Verlust von 53732 € ab und berücksichtigt die Kosten für den Stallklimacheck von 500 € pro Jahr, so vermindert sich der Gesamtverlust durch die Abstockung auf 31710 € pro Jahr.


Stockt man den Bestand nur um 10% ab, um die ITW-Vorgaben zu erfüllen, kann der Betrieb noch 355 Sauen halten und erhält dafür eine Tierwohlprämie von 30515 € (Übers. 3).


Die Abstockung von 40 Sauen beschert ihm jedoch im Gegenzug einen DKfL-Verlust von 31200 €. Kann der Betriebsleiter die frei gewordene Arbeitszeit verwerten, vermindert sich der Verlust auf 16160 €. Allerdings braucht er wegen der beschränkten Ausbringzeiten noch Lagerraum für 600 m3, den er für 2000 € zupachten kann.


Unter diesen sehr günstigen Annahmen würde die ITW-Prämie die Kosten der Abstockung und der Grubenpacht sogar um gut 11000 € übersteigen.


klaus.dorsch@topagrar.com

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