Die in Bayern und Baden-Württemberg gemeinsam mit Molkereien und Handel definierte Kombihaltung für Milchkühe könnte schon bald durch eine staatliche Regelung abgelöst werden. Denn das Land Hessen fordert in einem Antrag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, dass eine zeitweise Anbindung nur noch in Kombination mit mindestens 180 Tagen Weidegang im Jahr oder mit einem ganzjährig tagsüber uneingeschränkten Zugang zum Laufhof mit einer Fläche von mindestens 8 m² pro Tier möglich ist. Die Übergangsfrist dafür soll zwölf Jahre betragen.
In Baden-Württemberg und Bayern wurde die Kombihaltung mit Auslauf an mindestens 90 bzw. 120 Tagen im Jahr auf Weide oder Laufhof festgelegt. Baden-Württemberg macht zudem die freie Abkalbung zur Pflicht.
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Die in Bayern und Baden-Württemberg gemeinsam mit Molkereien und Handel definierte Kombihaltung für Milchkühe könnte schon bald durch eine staatliche Regelung abgelöst werden. Denn das Land Hessen fordert in einem Antrag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, dass eine zeitweise Anbindung nur noch in Kombination mit mindestens 180 Tagen Weidegang im Jahr oder mit einem ganzjährig tagsüber uneingeschränkten Zugang zum Laufhof mit einer Fläche von mindestens 8 m² pro Tier möglich ist. Die Übergangsfrist dafür soll zwölf Jahre betragen.
In Baden-Württemberg und Bayern wurde die Kombihaltung mit Auslauf an mindestens 90 bzw. 120 Tagen im Jahr auf Weide oder Laufhof festgelegt. Baden-Württemberg macht zudem die freie Abkalbung zur Pflicht.