Planen Sie für Ihre Mähflächen eine Maßnahmenkaskade zur Rehkitzrettung ein.
Verantwortlich für die Wildtierrettung ist in jedem Fall der Landwirt und nicht der Jäger. Der Jäger kann und sollte den Landwirt dabei jedoch unterstützen. Grundsätzlich ist für jede Fläche eine Maßnahme zur Wildtierrettung zu ergreifen.
Die einfachste ist z.B. ein akustischer Wildretter am Mähwerk. Für den Fall, dass im Vorjahr bereits Wildtiere auf der Fläche vermäht wurden oder wenn z.B. der Jäger vor der Mahd Wildtiere in der Fläche gesehen hat oder vermutet, sind Maßnahmen immer angezeigt.
Dabei ist es ratsam, eine Maßnahmenkaskade einzuhalten. Wird trotz durchgeführter Rettungsmaßnahme ein Wildtier vermäht, muss der Landwirt sofort das Mähen stoppen. Erst nachdem er eine weitere Maßnahme ergriffen hat, darf er weitermähen. Dabei empfiehlt es sich, auf Flächen mit Wildtierbesatz z.B. eine Drohnenlösung als erste Maßnahme einzusetzen. Bei kleineren Flächen bietet sich der tragbare Wildretter an, der auch eine zweite bzw. weitere Maßnahme bei kleineren Restflächen sein kann.
Der akustische Wildretter am Mähwerk eignet sich ebenfalls sehr gut als zweite bzw. weitere Maßnahme. Wichtig ist, im Vorfeld mit dem Jagdpächter zu klären, wer für den Fall, dass ein Wildtier angemäht wurde, entscheidet, ob es überlebensfähig ist oder erlöst werden soll.
Im Zweifelsfall sollte der Landwirt immer den Jäger für die Nottötung heranziehen. Nur bei einer klaren Absprache und wenn der Landwirt die fachgerechte Nottötung beherrscht, sollte der Landwirt das Tier selbst töten.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Planen Sie für Ihre Mähflächen eine Maßnahmenkaskade zur Rehkitzrettung ein.
Verantwortlich für die Wildtierrettung ist in jedem Fall der Landwirt und nicht der Jäger. Der Jäger kann und sollte den Landwirt dabei jedoch unterstützen. Grundsätzlich ist für jede Fläche eine Maßnahme zur Wildtierrettung zu ergreifen.
Die einfachste ist z.B. ein akustischer Wildretter am Mähwerk. Für den Fall, dass im Vorjahr bereits Wildtiere auf der Fläche vermäht wurden oder wenn z.B. der Jäger vor der Mahd Wildtiere in der Fläche gesehen hat oder vermutet, sind Maßnahmen immer angezeigt.
Dabei ist es ratsam, eine Maßnahmenkaskade einzuhalten. Wird trotz durchgeführter Rettungsmaßnahme ein Wildtier vermäht, muss der Landwirt sofort das Mähen stoppen. Erst nachdem er eine weitere Maßnahme ergriffen hat, darf er weitermähen. Dabei empfiehlt es sich, auf Flächen mit Wildtierbesatz z.B. eine Drohnenlösung als erste Maßnahme einzusetzen. Bei kleineren Flächen bietet sich der tragbare Wildretter an, der auch eine zweite bzw. weitere Maßnahme bei kleineren Restflächen sein kann.
Der akustische Wildretter am Mähwerk eignet sich ebenfalls sehr gut als zweite bzw. weitere Maßnahme. Wichtig ist, im Vorfeld mit dem Jagdpächter zu klären, wer für den Fall, dass ein Wildtier angemäht wurde, entscheidet, ob es überlebensfähig ist oder erlöst werden soll.
Im Zweifelsfall sollte der Landwirt immer den Jäger für die Nottötung heranziehen. Nur bei einer klaren Absprache und wenn der Landwirt die fachgerechte Nottötung beherrscht, sollte der Landwirt das Tier selbst töten.