Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat Änderungen am „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ vorgenommen. Ab der kommenden Antragsrunde sind nun auch neu gegründete GbRs förderfähig. Zudem wurden die Fördersummen pro Empfänger bzw. Vorhaben gedeckelt. Die Positivliste beinhaltet nun auch kleinere Maschinen und solche für Sonderkulturen sowie GPS-Technik.
Das Antragsverfahren wird vom Windhund- auf ein Losverfahren umgestellt. Erster Schritt ist die Registrierung im Förderportal der Rentenbank – diese ist bereits möglich. Registrierte Interessenten sollen dann ab April zu einem Interessensbekundungsverfahren eingeladen werden. Die Rentenbank bringt die Bekundungen anschließend per Losverfahren in eine Reihenfolge, anhand derer Anträge eingereicht werden können. Diese sollen dann so lange beschieden werden, bis die verfügbaren Haushaltsmittel für 2021 und 2022 ausgeschöpft sind.
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Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat Änderungen am „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ vorgenommen. Ab der kommenden Antragsrunde sind nun auch neu gegründete GbRs förderfähig. Zudem wurden die Fördersummen pro Empfänger bzw. Vorhaben gedeckelt. Die Positivliste beinhaltet nun auch kleinere Maschinen und solche für Sonderkulturen sowie GPS-Technik.
Das Antragsverfahren wird vom Windhund- auf ein Losverfahren umgestellt. Erster Schritt ist die Registrierung im Förderportal der Rentenbank – diese ist bereits möglich. Registrierte Interessenten sollen dann ab April zu einem Interessensbekundungsverfahren eingeladen werden. Die Rentenbank bringt die Bekundungen anschließend per Losverfahren in eine Reihenfolge, anhand derer Anträge eingereicht werden können. Diese sollen dann so lange beschieden werden, bis die verfügbaren Haushaltsmittel für 2021 und 2022 ausgeschöpft sind.