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Kälbertransporte: Bayern bewegt sich nicht

Lesezeit: 4 Minuten

Ein Gericht hat das Untersagen eines langen Transports von Kälbern als rechtswidrig eingestuft. Die Veterinärbehörden in Baden-Württemberg und Bayern reagieren darauf unterschiedlich.


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Die Einahmen aus dem Kälberverkauf waren für die süddeutschen Milchviehhalter schon immer ein wichtiges Zubrot, um finanziell über die Runden zu kommen. Deshalb sind funktionierende Vermarktungswege für die unterschiedlichen Kälberqualitäten für die Bauern von großer Bedeutung.


Doch genau diese sind seit einiger Zeit empfindlich gestört. Ärger bereitet den Landwirten und Vermarktern aktuell vor allem das Untersagen von langen Transporten nicht abgesetzter Kälber. Seit einem halben Jahr genehmigen die Veterinärbehörden in Baden-Württemberg und Bayern keine Kälberexporte, die länger als acht Stunden dauern, obwohl sich die Gesetzeslage nicht verändert hat.


Die zuständigen Länderministerien verweisen auf ein Schreiben des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom Sommer 2019. Danach seien lange Beförderungszeiten nur erlaubt, wenn ein Fahrzeug verwendet wird, das für lange Beförderungen dieser Tiere zugelassen ist. Und solche Fahrzeuge seien in Deutschland nicht verfügbar, behauptet das bayerische Verbraucherschutzministerium.


Wohin mit 75000 Kälbern?


Betroffen von diesem Verbot sind vor allem die Kälberexporte von Süddeutschland nach Spanien. „Dorthin gehen die leichten Kälber, also die weiblichen Braunvieh-, Fleckvieh- und Kreuzungskälber, zum Teil aber auch männliche Holstein-Friesian-Kälber“, erläutert Dr. Holger Mathiak, Geschäftsführer der Kälberkontor Süd GmbH. Die Tiere kaufen hauptsächlich Mäster, die Roséfleisch erzeugen.


Mathiak schätzt, dass vor dem Verbot pro Woche ca. 500 bis 600 Tiere aus Baden-Württemberg nach Spanien vermarktet wurden. Aus Bayern waren es nach Schätzungen von Exporteuren ca. 1000 Kälber pro Woche. Auf ein Jahr hochgerechnet ist damit ein Absatzmarkt für 75000 bis 80000 Kälbern komplett weggebrochen.


Für die betroffenen Milchviehhalter hat das katastrophale Folgen. „Es gibt praktisch keine alternativen Absatzmärkte für diese Tiere in Deutschland, weil sich hier die Mastbetriebe fast ausschließlich auf die Ausmast männlicher Tiere konzentrieren“, erklärt Dr. Georg Röhrmoser, Geschäftsführer des Landesverbandes Bayerischer Rinderzüchter. „Die Preise liegen am Boden und in vielen Betrieben stauen sich die Kälber.“


Vermarkter berichten, dass weibliche Fleckviehkälber zum Teil weniger als 150 € erlösen, weibliche Braunviehkälber weit unter 100 €.


Unterdessen werden die spanischen Mastbetriebe mit Kälbern aus Osteuropa, den Niederlanden und Irland beliefert. Diese Transporte, die zum Teil viel länger dauern als die aus Deutschland, unterliegen der gleichen europäischen Tierschutztransportverordnung EG 1/2005, auf die sich die Behörden in Deutschland berufen.


verbot ist rechtswidrig


Da alle Bemühungen der Vermarkter, den Konflikt auf politischem Weg zu lösen, scheiterten, hat das Kälberkontor Süd in einem konkreten Fall gegen die Weigerung des Veterinäramtes Ravensburg geklagt, einen Export von nicht abgesetzten Kälbern über eine Transportdauer von mehr als acht Stunden abzufertigen.


Das Verwaltungsgericht (VK) Sigmaringen gab dem Vermarkter Recht und entschied Ende 2019, dass das Verhalten der Veterinärbehörde rechtswidrig war (AZ.: 4 K 6107/19). Die Begründung: Wenn ein Fahrzeug von einer europäischen Behörde für lange Transporte zugelassen ist, dann erfüllt es auch die Voraussetzungen für den Transport von nicht abgesetzten Kälbern nach den Bestimmungen der Transportverordnung.


Kälber dürften weiterhin zweimal neun Stunden mit einer mindestens einstündigen Ruhepause transportiert werden. Zudem darf laut Gerichtsurteil die Fahrtzeit zum Wohl der Tiere um bis zu zwei Stunden verlängert werden, damit die Kälber kurz vor Erreichen des Zielortes nicht einer erneuten Belastung durch Ent- und Beladung ausgesetzt werden müssen.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil das Veterinäramt Beschwerde eingelegt hat. Eine endgültige Entscheidung muss jetzt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim fällen. Das Urteil wird voraussichtlich im Februar gesprochen.


Ländle exportiert wieder


Wegen des Urteils lassen die Veterinärbehörden in Baden-Württemberg seit Kurzem die Exporte wieder zu. „Wir vermarkten pro Woche wieder ein bis zwei Lkws mit Kälbern nach Spanien“, bestätigt Mathiak vom Kälberkontor Süd.


In Bayern gibt es hingegen kein grünes Licht aus dem Verbraucherschutzministerium. „Die Entscheidung des VG Simaringen stelle eine Einzelfallentscheidung dar“, so ein Ministeriumssprecher auf Anfrage von Südplus. Zudem weiche der Beschluss von der herrschenden Rechtsmeinung und teils auch von der Rechtsprechung des EuGH zur EU-Tiertransportverordnung ab.


Lange Beförderungen seien nur mit einem zugelassenen Fahrzeug erlaubt. Anträge auf Zulassung solcher Fahrzeuge müssten von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden im Licht der angekündigten bundeseinheitlichen Standards betrachtet werden.


Für die bayerischen Milchviehhalter ist somit vorerst keine Entspannung in Sicht.


klaus.dorsch@topagrar.com

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