Hofläden und Hofgastronomen in Baden-Württemberg und Bayern haben ein halbes Jahr länger Zeit, ihre Kasse auf ein manipulationssicheres System umzustellen. Nach dem sogenannten Kassengesetz besteht seit 1. Januar 2020 die Pflicht, manipulationssichere Kassen einzusetzen. Noch bis Ende September läuft bundesweit eine Nichtbeanstandungsregelung. Bayern und Baden-Württemberg haben diese Frist nun bis 31. März 2021 verlängert.
Allerdings gilt dies nur, wenn Betreiber nachweisen können, dass sie die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) rechtzeitig vor dem 1. Oktober 2020 in Auftrag gegeben haben. Waagen mit Kassenfunktion, also einem Tagesendsummendruck, müssen mit Fiskalspeicher und TSE ausgestattet sein.
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Hofläden und Hofgastronomen in Baden-Württemberg und Bayern haben ein halbes Jahr länger Zeit, ihre Kasse auf ein manipulationssicheres System umzustellen. Nach dem sogenannten Kassengesetz besteht seit 1. Januar 2020 die Pflicht, manipulationssichere Kassen einzusetzen. Noch bis Ende September läuft bundesweit eine Nichtbeanstandungsregelung. Bayern und Baden-Württemberg haben diese Frist nun bis 31. März 2021 verlängert.
Allerdings gilt dies nur, wenn Betreiber nachweisen können, dass sie die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) rechtzeitig vor dem 1. Oktober 2020 in Auftrag gegeben haben. Waagen mit Kassenfunktion, also einem Tagesendsummendruck, müssen mit Fiskalspeicher und TSE ausgestattet sein.