Die Staatsanwaltschaft München I hat das Ermittlungsverfahren gegen das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV) wegen Subventionsbetrugs eingestellt. Das bestätigte Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl gegenüber Südplus. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben und ein Tatnachweis konnte nicht geführt werden, so die Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hatte im Frühjahr 2018 Strafanzeige gegen das LKV gestellt, weil dieses die erforderlichen Nachweise für die Beratungsstunden nicht in Form von detaillierten Zeitaufzeichnungen erbracht habe.
Das LKV legte als Verwendungsnachweis u. a. die Rechnungen, Kontoauszüge und Preislisten für die Beratungsstunden vor und verwies darauf, dass die LfL für den Verwendungsnachweis 2013 keine detaillierten Zeitaufzeichnungen gefordert habe.
Weil die Strafanzeige öffentlich wurde – die Süddeutsche Zeitung sprach von einem „Finanzskandal in der Landwirtschaft“ – gerieten der damalige LKV-Vorsitzende Josef Bauer, gegen den sich die Strafanzeige richtete, und der frühere LKV-Geschäftsführer Uwe Gottwald sowie das gesamte LKV in erheblichen Misskredit. Nach Einstellung des Verfahrens können beide und die gesamte LKV-Spitze als rehabilitiert gelten.
An seiner Rückforderung von rund 1,7 Mio. € an Fördermitteln aus dem Jahr 2013, gegen die das LKV geklagt hat, hält das bayerische Landwirtschaftsministerium jedoch fest. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft habe keine Auswirkung auf das verwaltungsrechtliche Verfahren, so das Ministerium. Die Klärung der Frage, ob die Beratungsstunden ordnungsgemäß nachgewiesen wurden oder nicht, bleibe dem Gericht vorbehalten (siehe auch Interview Seite 16).
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Die Staatsanwaltschaft München I hat das Ermittlungsverfahren gegen das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV) wegen Subventionsbetrugs eingestellt. Das bestätigte Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl gegenüber Südplus. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben und ein Tatnachweis konnte nicht geführt werden, so die Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hatte im Frühjahr 2018 Strafanzeige gegen das LKV gestellt, weil dieses die erforderlichen Nachweise für die Beratungsstunden nicht in Form von detaillierten Zeitaufzeichnungen erbracht habe.
Das LKV legte als Verwendungsnachweis u. a. die Rechnungen, Kontoauszüge und Preislisten für die Beratungsstunden vor und verwies darauf, dass die LfL für den Verwendungsnachweis 2013 keine detaillierten Zeitaufzeichnungen gefordert habe.
Weil die Strafanzeige öffentlich wurde – die Süddeutsche Zeitung sprach von einem „Finanzskandal in der Landwirtschaft“ – gerieten der damalige LKV-Vorsitzende Josef Bauer, gegen den sich die Strafanzeige richtete, und der frühere LKV-Geschäftsführer Uwe Gottwald sowie das gesamte LKV in erheblichen Misskredit. Nach Einstellung des Verfahrens können beide und die gesamte LKV-Spitze als rehabilitiert gelten.
An seiner Rückforderung von rund 1,7 Mio. € an Fördermitteln aus dem Jahr 2013, gegen die das LKV geklagt hat, hält das bayerische Landwirtschaftsministerium jedoch fest. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft habe keine Auswirkung auf das verwaltungsrechtliche Verfahren, so das Ministerium. Die Klärung der Frage, ob die Beratungsstunden ordnungsgemäß nachgewiesen wurden oder nicht, bleibe dem Gericht vorbehalten (siehe auch Interview Seite 16).