Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Keine Deckelpflicht für Güllebehälter

Lesezeit: 1 Minuten

Für baurechtlich zu genehmigende Güllebehälter dürfen die Landratsämter in Bayern Abdeckungen nicht zwingend fordern. Das teilte das bayerische Bauministerium in einer E-Mail vom 18. August den Regierungen der sieben bayerischen Bezirke mit.


Das Wichtigste zum Thema Süd extra freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Zuvor hatte ein Schreiben des bayerischen Umweltministeriums für Verwirrung gesorgt, das den Bauämtern empfohlen hatte, für Neugenehmigungen dieser Anlagen eine Abdeckung zu fordern (siehe top agrar-Südplus 9/2020 Seite 6). Das Schreiben des Umweltministeriums sei als Bitte zu verstehen, beratend tätig zu werden, teilte das Bauministerium nun mit.


Nach Informationen von Südplus scheint die Klarstellung aber nicht überall schnell genug bis zu den unteren Genehmigungsbehörden vorgedrungen zu sein. So hatte das Landratsamt Traunstein zeitweise unter Verweis auf das Umweltministerium eine Abdeckung von Güllebehältern gefordert.


Bauwillige Landwirte, die von ihrer Genehmigungsbehörde die Auflage erhalten, den Güllebehälter abzudecken, sollten auf das aktuelle Schreiben des Bauministeriums verweisen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.