Für baurechtlich zu genehmigende Güllebehälter dürfen die Landratsämter in Bayern Abdeckungen nicht zwingend fordern. Das teilte das bayerische Bauministerium in einer E-Mail vom 18. August den Regierungen der sieben bayerischen Bezirke mit.
Zuvor hatte ein Schreiben des bayerischen Umweltministeriums für Verwirrung gesorgt, das den Bauämtern empfohlen hatte, für Neugenehmigungen dieser Anlagen eine Abdeckung zu fordern (siehe top agrar-Südplus 9/2020 Seite 6). Das Schreiben des Umweltministeriums sei als Bitte zu verstehen, beratend tätig zu werden, teilte das Bauministerium nun mit.
Nach Informationen von Südplus scheint die Klarstellung aber nicht überall schnell genug bis zu den unteren Genehmigungsbehörden vorgedrungen zu sein. So hatte das Landratsamt Traunstein zeitweise unter Verweis auf das Umweltministerium eine Abdeckung von Güllebehältern gefordert.
Bauwillige Landwirte, die von ihrer Genehmigungsbehörde die Auflage erhalten, den Güllebehälter abzudecken, sollten auf das aktuelle Schreiben des Bauministeriums verweisen.
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Für baurechtlich zu genehmigende Güllebehälter dürfen die Landratsämter in Bayern Abdeckungen nicht zwingend fordern. Das teilte das bayerische Bauministerium in einer E-Mail vom 18. August den Regierungen der sieben bayerischen Bezirke mit.
Zuvor hatte ein Schreiben des bayerischen Umweltministeriums für Verwirrung gesorgt, das den Bauämtern empfohlen hatte, für Neugenehmigungen dieser Anlagen eine Abdeckung zu fordern (siehe top agrar-Südplus 9/2020 Seite 6). Das Schreiben des Umweltministeriums sei als Bitte zu verstehen, beratend tätig zu werden, teilte das Bauministerium nun mit.
Nach Informationen von Südplus scheint die Klarstellung aber nicht überall schnell genug bis zu den unteren Genehmigungsbehörden vorgedrungen zu sein. So hatte das Landratsamt Traunstein zeitweise unter Verweis auf das Umweltministerium eine Abdeckung von Güllebehältern gefordert.
Bauwillige Landwirte, die von ihrer Genehmigungsbehörde die Auflage erhalten, den Güllebehälter abzudecken, sollten auf das aktuelle Schreiben des Bauministeriums verweisen.