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„Landwirte in Baden-Württemberg leiden unter der Ignoranz anderer“

Lesezeit: 2 Minuten

Die Düngeverordnung erzwingt eine Kürzung der SchALVO-Prämien. Das sorgt für großen Unmut.


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In Baden-Württemberg engagierten sich Landwirte zuletzt auf rund 100000 ha besonders für den Wasserschutz. Jetzt wird ihnen der dafür gezahlte SchALVO-Ausgleichssatz von 165€/ha gekürzt. Warum?


Hauk: Die Düngeverordnung hat eine höhere „Baseline“ geschaffen und erfordert nach dem Rechtsrahmen der EU für staatliche Beihilfen nun eine Absenkung der Ausgleichssätze. Oberstes Anliegen des Landes Baden-Württemberg ist es, die bereits erbrachten Leistungen so schnell wie möglich auszugleichen. Da die Notifizierung der Verordnung bei der EU länger dauert als gedacht, haben wir Abschlagszahlungen von 100 € pro ha auf den Weg gebracht.


War die Kürzung alternativlos?


Hauk: Leider ja und ich finde das unbefriedigend. Das gibt einen Aufschrei und das kann ich verstehen. Die Landwirte in Baden-Württemberg leiden unter der Ignoranz in anderen Ländern, wo es bis zu 60 % „rote“ Gebiete gibt. Deshalb kann ich auch die Äußerungen von Herrn Enssle vom NABU Baden-Württemberg nicht nachvollziehen. Von ihm war zu lesen: „Die Zahlungen waren uns ein Dorn im Auge“. Das muss er erklären, denn diese Zahlungen haben uns bundesweit zum Vorzeigeland in Sachen Grundwasserschutz gemacht.


Sie führen den geringeren Anteil an roten Gebieten im Land also direkt auf den gesetzlich geregelten Wasserschutz zurück?


Hauk: Ja, das ist definitiv so. Sowohl die SchALVO als auch unser Agrarumweltprogramm FAKT tragen wesentlich zum Gewässerschutz bei. Die Nitratgehalte im Grundwasser sind seit 1994 landesweit um 23 % gesunken und liegen im Mittel bei 22 mg/l und damit deutlich unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 mg/l. In Baden-Württemberg sind nur 9 % der Grundwasserkörper in schlechtem Zustand. Niedersachsen hat dagegen über 60 %, Bayern über 30 % der Flächen als rote Gebiete ausgewiesen.


Sieht die EU das ähnlich und wie geht es mit der SchALVO weiter?


Hauk: Die EU-Kommission erkennt die Erfolge der Grundwasserschutzpolitik des Landes an. Über die künftige Gestaltung können derzeit aber keine Aussagen gemacht werden. Hierfür muss erst ein klarer Rechtsrahmen auf Bundesebene vorliegen.


Gibt es noch eine Chance, dass auch Betriebe in Sanierungsgebieten mit über 50 mg/l Nitrat einen Ausgleich erhalten?


Hauk: Auch dazu lässt sich momentan noch nichts sagen. Denn aufgrund des EuGH-Urteils zur Nitratrichtlinie liegt für diese Gebiete keine Zustimmung der EU-Kommission für eine Zahlung vor. -sl-

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