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topplus Beweissicherung

Lohnt der Klageweg?

Lesezeit: 1 Minuten

Die Chancen Anton Schmaußers, seinen Schaden vor Gericht einzuklagen, sieht Josef Deuringer, Fachanwalt für Agrarrecht von der Kanzlei Meidert und Kollegen in Augsburg, trotz des negativen Laborbefundes als gering an. „Der Landwirt muss die Mangelhaftigkeit des Spermas zweifelsfrei nachweisen und das ist schwierig, weil zu viele Ursachen, wie etwa Fehler beim Transport, ein Vertauschen der Portionen oder Krankheiten am Tier, infrage kommen. Der vorliegende Laborbefund reicht vor Gericht zum Nachweis nicht aus. Denn die Gegenseite kann die Richtigkeit bestreiten. Die Beweislast hat der Landwirt.“


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Juristisch Bestand hätte allenfalls ein sogenanntes förmliches Beweissicherungsverfahren. Dabei müsste sich ein vom Gericht bestellter Sachverständiger eigenständig eine Spermaportion des betreffenden Sprungdatums besorgen und untersuchen lassen. „Aber das ist ein großer Aufwand und selbst bei einem Nachweis der mangelhaften Qualität ist die Bezifferung des Schadens unklar. Möglicherweise bleibt man auf den Kosten des Sachverständigen sitzen“, so Anwalt Deuringer. -sl-

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