Wer in seinen Ackerkulturen mit Blühmischungen Brut- und Rückzugsflächen für Niederwild schafft, kann dafür in Baden-Württemberg jetzt eine Förderung über FAKT in Anspruch nehmen. Die neue Maßnahme sieht vor, dass die Fläche im ersten Jahr mit einer Blühmischung eingesät wird, ab dem zweiten Jahr bricht man im Wechsel eine Hälfte um und sät neu ein. Die andere Hälfte bleibt stehen.
„Der niedrigere Aufwuchs dient dem Niederwild als Nahrung, der Altbewuchs zur Deckung“, erklärt Anne Wischemann von der Wildforschungsstelle des Landes. Die Saat muss bis 15. Mai erfolgen, die Winterruhe gilt bis 15. Januar. Die Fläche muss mindestens 0,5 ha groß und 10 m breit sein. Der Fördersatz beträgt 540 €/ha und Jahr und ist auf 2 ha gedeckelt. Eine Anrechnung als ÖVF-Fläche ist nicht möglich. Im ersten Jahr waren bereits 370 ha in der Maßnahme.
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Wer in seinen Ackerkulturen mit Blühmischungen Brut- und Rückzugsflächen für Niederwild schafft, kann dafür in Baden-Württemberg jetzt eine Förderung über FAKT in Anspruch nehmen. Die neue Maßnahme sieht vor, dass die Fläche im ersten Jahr mit einer Blühmischung eingesät wird, ab dem zweiten Jahr bricht man im Wechsel eine Hälfte um und sät neu ein. Die andere Hälfte bleibt stehen.
„Der niedrigere Aufwuchs dient dem Niederwild als Nahrung, der Altbewuchs zur Deckung“, erklärt Anne Wischemann von der Wildforschungsstelle des Landes. Die Saat muss bis 15. Mai erfolgen, die Winterruhe gilt bis 15. Januar. Die Fläche muss mindestens 0,5 ha groß und 10 m breit sein. Der Fördersatz beträgt 540 €/ha und Jahr und ist auf 2 ha gedeckelt. Eine Anrechnung als ÖVF-Fläche ist nicht möglich. Im ersten Jahr waren bereits 370 ha in der Maßnahme.