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topplus Aus dem Heft

Nicht jede Kohle ist zugelassen

Lesezeit: 1 Minuten

Laut Düngeverordnung darf nur Holzkohle mit einem Mindestgehalt an Kohlenstoff von 80% als Bodenhilfsstoff oder als Zusatz zu Düngemitteln eingesetzt werden. Bei Pflanzenkohle, für deren Herstellung pflanzliche Reststoffe recycelt werden, ist dieser Wert häufig nicht einzuhalten.


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Die FiBl-Betriebsmittelliste für den Ökolandbau enthält Pflanzenkohle-Produkte, allerdings wird die Kohlekomponente nicht in allen Bundesländern als EU-Öko-konform eingestuft.


Zurzeit läuft auf EU-Ebene das offizielle Aufnahmeverfahren der Pflanzenkohle in den Anhang der EU-Öko-Verordnung. Experten rechnen mit einer Zulassung, die vermutlich Grenzwerte für PAK, PCB und Dioxin enthalten wird.

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