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Nur die Säure bringt’s

Lesezeit: 4 Minuten

Zusatz in die Gülle kippen, keinen Stickstoff mehr verlieren – und damit von der Pflicht zur bodennahen Gülleausbringung befreit sein: So die Hoffnung vieler Praktiker. Doch eine Arbeit der LfL Bayern zeigt: Nur Säure wirkt derzeit sicher.


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Das Ergebnis vorweg: Nichts wirkt so gut gegen Geruch und Ammoniakverluste, wie die Gülle im Boden abzulegen.


Güllezusätze könnten Ammoniakverluste aber bereits im Stall und Lager reduzieren, und das zusätzlich zur bodennahen Ausbringung. Händler und Praktiker loben Pflanzenkohle, Mikro-organismen, Leonardit (Braunkohle) oder Gesteinsmehl. In Dänemark ist der Zusatz von Schwefelsäure gängige Praxis, dies jedoch vor allem in Kombination mit streifenförmiger Ausbringung.


Vor zehn Jahren wurden die wissenschaftlichen Erkenntnisse über Güllezusätze zum letzten Mal zusammengefasst.


Zukunft für Breitverteiler?


Doch nun rückt das Thema wieder ins Rampenlicht. Ab 2025 ist die streifenförmige Ausbringung bzw. Injektion auch auf Grünland und bei mehrschnittigem Feldfutterbau Pflicht. Laut Düngeverordnung können die Bundesländer Ausnahmen erlassen, wenn es eine Alternative gibt, die zu vergleichbar geringen Ammoniakemissionen führen. Könnten Güllezusätze diese Alternative sein?


Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat die Güllezusätze nun selbst neu untersucht. Im Rahmen einer Masterarbeit befragte sie Händler, durchforstete bisherige und neue Forschungsergebnisse gründlich und führte selbst Versuche durch. Sie testete im Labor, welche Zusätze die Ammoniakausgasung im Güllelager verringern. Und auf dem Spitalhof in Kempten testete sie dies auch für die Gülleausbringung.


alte Erkenntnis


Doch auch mit den neuen Erkenntnissen warnt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: Die Gülle mit Schwefelsäure zu behandeln, ist neben einer starken Verdünnung die bislang einzige bekannte Maßnahme, die sicher zu einer deutlich geringeren Ammoniak-emission gegenüber Breitverteilung mit unbehandelter Gülle führt. Bei anderen derzeit beworbenen und bekannten Behandlungsmaßnahmen gebe es keine ausreichende oder sichere Wirkung.


Ammoniak schadet Arten


Doch warum diese Fokussierung auf Ammoniak? Häufig wird vergessen, dass es bei der Düngeverordnung nicht nur um Stickstoff in Form von Nitrat geht, sondern auch um Ammoniak.


Denn Deutschland hat sich im Rahmen der sogenannten NEC-Richtlinie (Europäische Richtlinie für nationale Emissionshöchstmengen) verpflichtet, seinen Ammoniakausstoß bis 2030 um 29% im Vergleich zum Jahr 2005 zu reduzieren.


Rund 95% der deutschen Ammoniak-emissionen stammen aus der Landwirtschaft. Ammoniak aus der Landwirtschaft trägt mit etwa 50% zur Versauerung und mit etwa 58% zur Eutrophierung von empfindlichen Ökosystemen aus der Luft bei und wirkt sich damit auch auf die Artenvielfalt aus.


Die größten Verluste treten beim Lagern und nach dem Ausbringen von Wirtschaftsdüngern auf.


Verlust halbiert


In den LfL-Versuchen konnte nur die Säure die Ammoniakausgasungen mindern. Beim Lagerungsversuch reduzierte die Behandlung mit Schwefelsäure die Ammoniakemissionen um 71 % im Vergleich zur unbehandelten Gülle.


Beim Ausbringungsversuch waren es 33% weniger Emissionen im Vergleich zur unbehandelten Gülle.


Säure (noch) in Diskussion


Sofort einsatzbereit wäre die Säure jedoch nicht. Laut Düngemittelverordnung (DüMV) ist die Schwefelsäure ein Aufbereitungsmittel oder Anwendungshilfsmittel.


Zu beachten ist hier die Qualität der Schwefelsäure. Diese muss frei von Schadstoffen sein, weshalb eine Verwendung von Abfallsäuren ausscheidet. Wer die Gülle im Stall oder Lager ansäuert, muss möglicherweise damit rechnen, dass die angesäuerte Gülle nicht mehr als „Jauche-Gülle-Sickersaft (JGS)“ im Sinne der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) eingestuft wird. Stattdessen könnte sie als angesäuerter Wirtschaftsdünger in eine Wassergefährdungsklasse fallen.


Daraus ergäben sich gegebenenfalls weitere Anforderungen, z.B. an die baulich-technische Ausgestaltung in Stall und Lager. Wird die Säure am Pumpwagen mittransportiert, um die Gülle während der Ausbringung anzusäuern, so benötigt der Fahrer einen sogenannten ADR-Schein für den Gefahrguttransport im öffentlichen Verkehrsraum. Und es gibt weitere rechtliche Bedenken bezüglich Verkehrs- und Arbeitssicherheit im Umgang mit einer hochkonzentrierten Säure.


Verkäufer versprechen viel


Nur wenige Händler von Biokohle, Gesteinsmehl und effektiven Mikroorganismen versprechen ausdrücklich eine Minderung der Ammoniakemission. Eine Geruchsminderung hingegen versprechen fast alle. In einigen Fällen werben sie auch damit, dass die Zusätze die Nährstoffe besser pflanzenverfügbar machen. Die Fließfähigkeit der Gülle sollen einige Gesteinsmehle fördern. ▶ claus.mayer@topagrar.com

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