Kann man Paulownia-Bäume auch in Bestandswälder integrieren und welchen Status haben sie im Mehrfachantrag?
Nach dem Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) bestehen keine Hindernisse für einen Anbau im Wald. Es wäre natürlich zu prüfen, ob aus naturschutzrechtlicher Sicht etwas dagegen spricht. Dies kann insbesondere in Naturschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten oder FFH-Gebieten der Fall sein.
In bayerischen Paulownia-Versuchsanbauten sind die Pflanzen im Winter allerdings regelmäßig zurückgefroren bzw. zurückgetrocknet.
Unser Klima eignet sich – mit Ausnahme von Unterfranken – nicht für den Anbau. Wir raten daher in der Regel von einem Anbau in einer Kurzumtriebsplantage (KUP) als auch im Wald ab.
Eine landwirtschaftliche Förderung der Kultur ist nicht möglich. Denn die gibt es in Deutschland nur für die in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bekanntmachung Nr. 05/10/31 vom 12. Mai 2010) genannten Arten. Darin sind nur Arten der Gattungen Salix, Populus, Robinia, Betula, Alnus und Quercus erwähnt.
Dr. Frank Burger, LWF, Freising
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Kann man Paulownia-Bäume auch in Bestandswälder integrieren und welchen Status haben sie im Mehrfachantrag?
Nach dem Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) bestehen keine Hindernisse für einen Anbau im Wald. Es wäre natürlich zu prüfen, ob aus naturschutzrechtlicher Sicht etwas dagegen spricht. Dies kann insbesondere in Naturschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten oder FFH-Gebieten der Fall sein.
In bayerischen Paulownia-Versuchsanbauten sind die Pflanzen im Winter allerdings regelmäßig zurückgefroren bzw. zurückgetrocknet.
Unser Klima eignet sich – mit Ausnahme von Unterfranken – nicht für den Anbau. Wir raten daher in der Regel von einem Anbau in einer Kurzumtriebsplantage (KUP) als auch im Wald ab.
Eine landwirtschaftliche Förderung der Kultur ist nicht möglich. Denn die gibt es in Deutschland nur für die in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bekanntmachung Nr. 05/10/31 vom 12. Mai 2010) genannten Arten. Darin sind nur Arten der Gattungen Salix, Populus, Robinia, Betula, Alnus und Quercus erwähnt.