Dass es sich lohnen kann, bei der Unteren Wasserbehörde um eine Überprüfung der Gewässer auf die Pflicht der Einhaltung eines Randstreifens zu bitten, machen jetzt die Bauern aus dem Main-Tauber-Kreis vor. So haben über 300 Einwände der Bewirtschafter dazu geführt, dass bereits einige trockene Gräben neu eingestuft und von der Randstreifenpflicht befreit wurden.
Auslöser für die Überprüfung war laut Stefan Fröber, Geschäftsführer des Bauernverbandes Main-Tauber-Kreis, eine Infoveranstaltung mit den Kreisräten. „Zufrieden sind wir aber noch nicht, auch weil das Verfahren der Einstufung für uns sehr undurchsichtig ist“, sagt Fröber. Die Untere Wasserbehörde zieht neben den wasserführenden Tagen im Jahr, elf weitere Kriterien zur Einstufung heran.
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Dass es sich lohnen kann, bei der Unteren Wasserbehörde um eine Überprüfung der Gewässer auf die Pflicht der Einhaltung eines Randstreifens zu bitten, machen jetzt die Bauern aus dem Main-Tauber-Kreis vor. So haben über 300 Einwände der Bewirtschafter dazu geführt, dass bereits einige trockene Gräben neu eingestuft und von der Randstreifenpflicht befreit wurden.
Auslöser für die Überprüfung war laut Stefan Fröber, Geschäftsführer des Bauernverbandes Main-Tauber-Kreis, eine Infoveranstaltung mit den Kreisräten. „Zufrieden sind wir aber noch nicht, auch weil das Verfahren der Einstufung für uns sehr undurchsichtig ist“, sagt Fröber. Die Untere Wasserbehörde zieht neben den wasserführenden Tagen im Jahr, elf weitere Kriterien zur Einstufung heran.