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„Rausnehmen und neu erarbeiten!“

Lesezeit: 4 Minuten

Die mangelhafte Gewässerkartierung verunsichert die Landwirte. Der Bauernverband rät dazu, Fehler zu melden, und fordert eine Rücknahme des Kartenwerks.


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Die Mitte November auf der Internetplattform iBALIS des bayerischen Landwirtschaftsministeriums veröffentlichte Kartierung der Gewässer, an denen sich Gewässerrandstreifen befinden sollen, soll extrem fehlerhaft sein. Ist das auch ihr Eindruck?


Hermann Greif: Ja. Das kann ich nur bestätigen. Ich habe mir sofort nach Bekanntwerden der Veröffentlichung meine eigenen Flächen angeschaut und jede Menge Fehler gefunden. Zudem haben mich viele Berufskollegen angerufen, denen es ebenso ergangen ist.


Zum Teil handelt es sich um schon lange verrohrte Gräben, die durch Ortschaften und durch Höfe gehen. Es sind auch Linien eingezeichnet, wo noch niemals ein Graben war, sogar an steilen Hängen sollen sich Gräben befinden.


Woher rührt die hohe Fehlerquote?


Greif: Offenbar ist diese Kartierung mit sehr heißer Nadel gestrickt und einfach rausgehauen worden. Dabei hat man den Frust der Landwirte einfach einkalkuliert.


Letztlich hat der Landtag ein Gesetz mit Gewässerrandstreifen durchgewunken, ohne zu realisieren, dass man dazu auch ein Kartenwerk braucht. Jetzt hat man schnell auf den Knopf gedrückt, und dabei ist dieser Mist herausgekommen. Es ist unfassbar, dass Behörden des Freistaats Bayern so etwas veröffentlichen.


Wie rechtsverbindlich ist die in iBALIS ausgewiesene Kulisse?


Greif: Das steht noch in den Sternen. Einerseits stehen die Gewässerrandstreifen nun mal im Gesetz und wenn in einer Kartierung dann entsprechende Gewässer eingezeichnet sind, dann droht die Gefahr, dass all diese fehlerhaften Kartierungen rechtsverbindlich werden.


Andererseits sollen Landwirte, die betroffen sind, angeblich noch angeschrieben werden, welche Flurstücke von Gewässerrandstreifen betroffen sind. Dann fragt man sich, was diese Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt soll.


Schließlich muss man sich die Frage stellen, wie rechtsverbindlich dieser fehlerhafte Krampf eigentlich sein kann. Wenn ich auf meinen eigenen Flächen Linien sehe, die 100%ig keine Gewässer sind, dann zweifele ich die ganze Kartierung an.


Ist es bei so vielen Fehlern sinnvoll, dass die Landwirtschaftsverwaltung die Bauern jetzt über ihre Grundstücke mit Randstreifen informiert?


Greif: Ob ein Landwirtschaftsamt bei diesem Kartierungschaos die Landwirte sinnvoll anschreiben kann, wage ich zu beweifeln. Voraussetzung wäre zunächst, dass die Karten auf den Stand von heute gebracht werden.


Ein weiteres Problem ist, dass nie richtig klar war, welche Gewässer überhaupt betroffen sind. Zuerst hat man gesagt, dass seien nur Gewässer erster und zweiter Ordnung. Dann kamen die Gewässer dritter Ordnung dazu, also die kleinen Bäche. Und dann fällt ihnen ein, periodisch wasserführende Gräben könnten wir auch noch nehmen. Dann wären richtig große Flächen betroffen.


Es ist doch klar, dass die Bauern die Welt nicht mehr verstehen. Wenn wir Bauern so fehlerhaft arbeiten würden, dann gäbe es einen Riesenaufschrei.


Wie sollen Landwirte, die Fehler entdecken, darauf reagieren?


Greif: Landwirte, die die Kartierung anschauen und Fehler finden, sollten sich bei den Wasserwirtschaftsämtern beschweren. Aber man darf nicht vergessen, dass viele Bauern noch kein Internet haben und deshalb auf diese Fehler gar nicht aufmerksam werden. Folglich können sie auch keine Beschwerde einlegen.


Andererseits sind die Bauern nicht dazu da, die Fehler von Behörden zu korrigieren. Man gewinnt den Eindruck, die Landwirtschaft wird hier eingespannt, dass sie draußen ein Kartenwerk zeichnen soll. Das ist in einem Rechtsstaat nicht in Ordnung.


Welche Forderungen stellen Sie?


Greif: Wir fordern die Staatsregierung auf, die Kartierung sofort wieder rauszunehmen. Die Behörden sollen erst ihre Hausaufgaben machen, bevor sie etwas an die Öffentlichkeit geben. Im Klartext: Die Kartierung rausnehmen, diese sauber neu erarbeiten, damit man nach der Veröffentlichung nur noch über Feinheiten diskutieren muss. -do-

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