Große Hoffnung, die Schleppschuhpflicht doch noch kippen zu können, weckt die Interessengemeinschaft (IG) gesunde Gülle: Sie präsentierte ein Gerät, das die Ammoniakausgasung aus Gülle misst. Das Ziel laut Vorsitzendem Jens-Martin Keim, Biobauer aus Mittelfranken: Nachweisen, dass Güllezusatzstoffe wie Braunkohlestaub oder Milchsäure die Ammoniakverluste genauso gut senken wie die bodennahe Gülleausbringung. Dann müsse der Freistaat die Zusatzstoffe als „anderes Verfahren“ gemäß Düngeverordnung zulassen.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) sieht das skeptisch: Beantrage ein Hersteller oder Vertreiber die Zulassung eines solchen Verfahrens, müsse er selbst nachweisen, wie stark es Ammoniakverluste reduziert. Dazu gehörten u.a. „repräsentative Versuche mit wissenschaftlich akzeptierten Messverfahren“.
Zudem beziehe sich die Düngeverordnung in dem Punkt ausschließlich auf die Ausbringung, sagt Dr. Matthias Wendland von der LfL gegenüber Südplus. Heißt im Klartext: Senken Zusatzstoffe die Ammoniakverluste schon im Güllelager, nutzt das rechtlich gesehen nichts.
Bleibt abzuwarten, ob die IG gesunde Gülle noch einen weiteren Trumpf im Ärmel hat (siehe auch Leserbrief Seite 11).
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Große Hoffnung, die Schleppschuhpflicht doch noch kippen zu können, weckt die Interessengemeinschaft (IG) gesunde Gülle: Sie präsentierte ein Gerät, das die Ammoniakausgasung aus Gülle misst. Das Ziel laut Vorsitzendem Jens-Martin Keim, Biobauer aus Mittelfranken: Nachweisen, dass Güllezusatzstoffe wie Braunkohlestaub oder Milchsäure die Ammoniakverluste genauso gut senken wie die bodennahe Gülleausbringung. Dann müsse der Freistaat die Zusatzstoffe als „anderes Verfahren“ gemäß Düngeverordnung zulassen.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) sieht das skeptisch: Beantrage ein Hersteller oder Vertreiber die Zulassung eines solchen Verfahrens, müsse er selbst nachweisen, wie stark es Ammoniakverluste reduziert. Dazu gehörten u.a. „repräsentative Versuche mit wissenschaftlich akzeptierten Messverfahren“.
Zudem beziehe sich die Düngeverordnung in dem Punkt ausschließlich auf die Ausbringung, sagt Dr. Matthias Wendland von der LfL gegenüber Südplus. Heißt im Klartext: Senken Zusatzstoffe die Ammoniakverluste schon im Güllelager, nutzt das rechtlich gesehen nichts.
Bleibt abzuwarten, ob die IG gesunde Gülle noch einen weiteren Trumpf im Ärmel hat (siehe auch Leserbrief Seite 11).