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Greening: Das ist für den Anbau 2016/17 zu beachten!

Auch für den Anbau 2017 gelten die Regeln des Greenings unverändert fort. Diese drei wesentliche Punkte, gilt es einzuhalten: Erhalt von Dauergrünland Anbaudiversifizierung (Fruchtfolge) Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen Grundsätzlich müssen konventionelle Betriebe der Größenordnung 10 bis 30 ha Ackerfläche...

Lesezeit: 1 Minuten

Auch für den Anbau 2017 gelten die Regeln des Greenings unverändert fort. Diese drei wesentliche Punkte, gilt es einzuhalten:

  • Erhalt von Dauergrünland
  • Anbaudiversifizierung (Fruchtfolge)
  • Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen
Grundsätzlich müssen konventionelle Betriebe der Größenordnung 10 bis 30 ha Ackerfläche (AF) in der Regel  mindestens 2 Kulturpflanzen anbauen, wobei die 1. Hauptkultur maximal 75 % der AF belegen darf. Ab 30 ha AF gilt für den konventionellen Betrieb: Mindestens 3 Kulturpflanzen, 1. Hauptkultur maximal 75 %, 1. mit 2. Hauptkultur maximal 95 % der AF.


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Für die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) gilt vereinfacht: Ab 15 ha AF müssen mindestens 5 % der AF die spezifischen Anforderungen (z. B. Feldränder, Pufferstreifen, Leguminosen- oder Zwischenfruchtanbau) mit ihren verschiedenen Wertigkeiten bei der Anrechnung erfüllen. Wurden im Mehrfachantrag 2016 ÖVF in Form von Winterzwischenfrüchten angegeben hat, sind diese für den Herbstanbau 2016/17 unbedingt einzuplanen!

Nähere Auskünfte zum Greening erteilen die zuständigen Landwirtschaftsbehörden.




 

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