Greening: Das ist für den Anbau 2016/17 zu beachten!
Auch für den Anbau 2017 gelten die Regeln des Greenings unverändert fort. Diese drei wesentliche Punkte, gilt es einzuhalten: Erhalt von Dauergrünland Anbaudiversifizierung (Fruchtfolge) Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen Grundsätzlich müssen konventionelle Betriebe der Größenordnung 10 bis 30 ha Ackerfläche...
Auch für den Anbau 2017 gelten die Regeln des Greenings unverändert fort. Diese drei wesentliche Punkte, gilt es einzuhalten:
Erhalt von Dauergrünland
Anbaudiversifizierung (Fruchtfolge)
Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen
Grundsätzlich müssen konventionelle Betriebe der Größenordnung 10 bis 30 ha Ackerfläche (AF) in der Regel mindestens 2 Kulturpflanzen anbauen, wobei die 1. Hauptkultur maximal 75 % der AF belegen darf. Ab 30 ha AF gilt für den konventionellen Betrieb: Mindestens 3 Kulturpflanzen, 1. Hauptkultur maximal 75 %, 1. mit 2. Hauptkultur maximal 95 % der AF.
Für die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) gilt vereinfacht: Ab 15 ha AF müssen mindestens 5 % der AF die spezifischen Anforderungen (z. B. Feldränder, Pufferstreifen, Leguminosen- oder Zwischenfruchtanbau) mit ihren verschiedenen Wertigkeiten bei der Anrechnung erfüllen. Wurden im Mehrfachantrag 2016 ÖVF in Form von Winterzwischenfrüchten angegeben hat, sind diese für den Herbstanbau 2016/17 unbedingt einzuplanen! Nähere Auskünfte zum Greening erteilen die zuständigen Landwirtschaftsbehörden.
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