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Teurer Melkservice durch Anfahrt

Lesezeit: 3 Minuten

Eine Firma prüft einmal im Jahr unsere Melkanlage. Wir sind mit ihr zufrieden. Doch jetzt ärgern wir uns: Die zwei Monteure haben 136 km Anfahrt. Diese wurden uns für Hin- und Rückfahrt zweimal mit 0,70 € pro km berechnet (190,40 €). Hinzu kommt eine Fahrzeit von je zwei Stunden Hin- und zwei Stunden Rückfahrt (8 Stunden à 69,50 €/Std. = 556 € netto). Wir zahlen also 750€, ohne dass im Melkstand eine Schraube gedreht wurde.Norbert R. in L.


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Eine Firma prüft einmal im Jahr unsere Melkanlage. Wir sind mit ihr zufrieden. Doch jetzt ärgern wir uns: Die zwei Monteure haben 136 km Anfahrt. Diese wurden uns für Hin- und Rückfahrt zweimal mit 0,70 € pro km berechnet (190,40 €). Hinzu kommt eine Fahrzeit von je zwei Stunden Hin- und zwei Stunden Rückfahrt (8 Stunden à 69,50 €/Std. = 556 € netto). Wir zahlen also 750€, ohne dass im Melkstand eine Schraube gedreht wurde.Norbert R. in L.


Entstehen einem Unternehmen zum Zwecke der Nacherfüllung – bei mangelhafter Leistung – Fahrtkosten, darf es diese dem Kunden nicht in Rechnung stellen (§ 439 Abs. 2 BGB). Ferner dürfen Fahrtkosten bei Verbraucherverträgen ausdrücklich nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie dem Kunden vorab schriftlich mitgeteilt wurden (§ 312a BGB).


Beide Fälle liegen hier nicht vor. Sie teilen mit, dass Sie mit den Arbeiten der Firma zufrieden seien. Andererseits liegt auch kein Verbrauchervertrag vor, da sowohl Sie als auch die Firma als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten. Doch es entspricht der „allgemeinen Verkehrssitte“ unter Unternehmern, dass Fahrtkosten nur abgerechnet werden, wenn sie vorab vereinbart wurden. Sollten Fahrkosten nur dem Grunde nach vereinbart worden sein, stellt sich die Frage zu deren Höhe: Hierbei werden regelmäßig die Ausgaben für die An- und Rückfahrt berücksichtigt.


Neben Spritkosten können auch anteilig Fahrzeughaltungskosten sowie Lohnkosten der Mitarbeiter berechnet werden.Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass bei einer Kilometerpauschale von 30 bis 35 Ct/km sowohl Sprit- als auch Abnutzungskosten für den Pkw, nicht jedoch Kosten für Löhne, berücksichtigt wurden.


Die 70 Ct/km erscheinen uns als sehr hoch. Unseres Erachtens darf die Servicefirma in dieser Höhe nur abrechnen, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde. Bezüglich der Arbeitskosten ist es zwar möglich, jedoch nicht üblich, diese in voller Höhe anzusetzen. Regelmäßig wird hier ein „Abschlag“ (etwa 10 %) vorgenommen. Aber auch hier gilt: Die Kosten müssen vorab vereinbart worden sein.


Haben Sie keine Vereinbarung getroffen, sollten Sie die Firma um eine Überprüfung Ihrer Rechnung bitten. Sie haben gute Argumente, dass Sie z.B. die Fahrtkosten nur anteilig zahlen. Auch die Servicefirma dürfte ein Interesse daran haben, dass weiter gute Vertragsbeziehungen bestehen und dass der Streit nicht bei den Anwälten landet.


Für die Zukunft gilt: Vereinbaren Sie vorab am besten schriftlich eine „Pauschale“ zu den Fahrtkosten. So können Sie böse Überraschungen vermeiden. Stefan Schomakers

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