Juristischer Erfolg für Bayern: Die EU-Kommission hatte die Zuschüsse zur neutralen Untersuchung der Milchqualität als wettbewerbswidrig angesehen. Eine Rückzahlung in Millionenhöhe stand im Raum.
Die Zuschüsse stammten aus der Umlage nach dem Milch- und Fettgesetz sowie aus staatlichen Fördermitteln und wurden seit den 1950er-Jahren gewährt. Die „Milchumlage“ wurde in Bayern bis 2016 erhoben.
Das Gericht der Europäischen Union gab nun einer Nichtigkeitsklage des Freistaats Bayern und der bayerischen Molkereien statt. Die Rückzahlung ist vorerst vom Tisch. Die EU-Kommission kann allerdings bis zum 22.2.2019 Rechtsmittel einlegen und vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
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Juristischer Erfolg für Bayern: Die EU-Kommission hatte die Zuschüsse zur neutralen Untersuchung der Milchqualität als wettbewerbswidrig angesehen. Eine Rückzahlung in Millionenhöhe stand im Raum.
Die Zuschüsse stammten aus der Umlage nach dem Milch- und Fettgesetz sowie aus staatlichen Fördermitteln und wurden seit den 1950er-Jahren gewährt. Die „Milchumlage“ wurde in Bayern bis 2016 erhoben.
Das Gericht der Europäischen Union gab nun einer Nichtigkeitsklage des Freistaats Bayern und der bayerischen Molkereien statt. Die Rückzahlung ist vorerst vom Tisch. Die EU-Kommission kann allerdings bis zum 22.2.2019 Rechtsmittel einlegen und vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.