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topplus Zu: „Bauern schützen Arten allein“, Südplus 8/2019, Seite 7.

Verfassungsklage ohne Bauernverband?

Lesezeit: 1 Minuten

Nun hat auch Landwirtschaftsministerin Kaniber 200 €/ha für Gewässerstreifen versprochen. Dort ist jede landwirtschaftliche Nutzung untersagt und die Fläche somit wirtschaftlich wertlos. Grundsteuer dürfen wir aber trotzdem bezahlen. Rechtlich gesehen würde eine Klage am Bundesverfassungsgericht dazu führen, dass genau diese Flächen von der Allgemeinheit mit dem Verkehrswert zu entschädigen wären, da dieses Begehren einer Enteignung gleichkommt.


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Der Bauernverband erkennt dies nicht oder ist nicht in der Lage, entsprechend zu handeln. Gleichzeitig sind der Politik die Bauern egal. Sie lässt den Kommunen und dem Naturschutz alle Freiheiten. Wenn nun ca. 2000 Bauern aus dem Bauernverband austräten, um dann eine Verfassungsklage einzuleiten, wäre unser hart verdientes Geld da sicher besser investiert.


Robert Sigmund-Wild, 94554 Moos


Robert Sigmund-Wild, 94554 Moos

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