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topplus Aus dem Heft

Viel diskutiert, wenig erreicht

Lesezeit: 3 Minuten

Dass sie der Öffentlichkeit zu wenig Möglichkeiten zur Diskussion des Eckpunktepapiers zum Artenschutz eingeräumt haben, kann man Agrarminister Peter Hauk und Umweltminister Franz Untersteller nicht vorwerfen. Seit Oktober 2019 rührten sie bei den Bauern in Baden-Württemberg die Werbetrommel für ihre Alternative zum Volksbegehren. Sie luden die Verbände zum Runden Tisch und im Beteiligungsportal des Landes konnte sich die allgemeine Bevölkerung zum Thema äußern.


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Aber auch der Berufsstand ließ keine Chance verstreichen, seine Anliegen zu äußern und brachte dafür sogar den ersten Volksantrag im Land mit über 84000 Unterzeichnern auf den Weg. Selbst unter dem Druck der Corona-Pandemie reichten die Verbände umfangreiche Stellungnahmen mit Kritik und konstruktiven Vorschlägen ein (siehe Beitrag ab Seite 12).


Der daraus entstandene Gesetzentwurf über den der Landtag in Kürze entscheidet, kann die Praxis allerdings nicht zufriedenstellen. Auch wenn es gelang, das absolute Pflanzenschutzmittelverbot in Schutzgebieten abzuwenden, haben nach wie vor etliche Betriebe im Land deutliche Einschnitte in ihre Produktion und damit in ihre Erlössituation zu befürchten. Gerade die für Süddeutschland typischen vielseitig aufgestellten Höfe bangen um ihre Existenz.


Schon jetzt stockt ihre Betriebsentwicklung, Investitionen werden ausgesetzt, weil die Zukunft nicht absehbar ist. Denn trotz des monatelangen Diskurses sind immer noch viele entscheidende Fragen zur Umsetzung offen.


In einer Zeit, in der viele Menschen die regionale Lebensmittelversorgung wieder zu schätzen lernen, geht der Landwirtschaft in Baden-Württemberg durch das geplante Pflanzenschutzverbot in Naturschutzgebieten sowie durch die Ausweitung von Biotopverbunds- und Refugialflächen unwiederbringlich Fläche verloren. Gleichzeitig sinkt durch die Zielmarke von 30 bis 40% Biobetriebe bis zum Jahr 2030 die Produktivität.


Enttäuschend ist für die Landwirte, dass ihre Forderung nach einer wissenschaftlichen Analyse der Zusammenhänge von Pflanzenschutzmitteln und Artenvielfalt keinerlei Gehör fand. Ihre bisherigen Bemühungen um das Thema in der Praxis blieben ebenfalls unberücksichtigt. Viele haben mit einem Mix aus biologischen und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmethoden bereits erfolgreich den Mitteleinsatz reduziert. Wer das ignoriert, verstärkt den Eindruck eines rein politisch motivierten, lediglich dem Druck von Lobbyverbänden geschuldeten Gesetzes – ohne fachliche Grundlage.


Der Landesregierung muss klar sein: Die Hauptlast des geplanten Gesetzes tragen die Bauern. Und für die Umsetzung braucht sie die Bauern. Wenn es der Politik und Gesellschaft um die Biodiversität wirklich ernst ist, darf sie daher die Betriebe nicht gefährden, sondern muss sie mitnehmen und endlich ihren Bedenken, aber auch ihren neuen Anstößen ausreichend Rechnung tragen.

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