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Wenig Akzeptanz für Dürreversicherungen

Lesezeit: 2 Minuten

Die Dürre hat 2018 laut Versicherungswirtschaft auf Deutschlands Äckern und Wiesen Minder-erträge von 2,5 Mrd.€ verursacht.


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Viele Bauern werden auf dem Schaden teilweise oder ganz sitzen bleiben. Denn die Dürrehilfe des Bundes bekommen nur die Betriebe, die ihre Existenzgefährdung nachweisen. Und die bayerische Dürrehilfe können nur Futterbaubetriebe beantragen.


Wer bietet Versicherungen an?

Landwirte in Süddeutschland können bisher zwar bereits über die drei großen Mehrgefahrenversicherer die meisten Kulturen gegen Trockenheit absichern. Aber die Nachfrage ist bisher verschwindend gering. Deutschlandweit sind bisher nur 0,2% der landwirtschaftlichen Anbau-flächen gegen Dürre versichert.


Der Hauptgrund ist, dass die Versicherungen bei Dürre den Ertragsausfall nur zum Teil entschädigen. Für eine volle Entschädigung wären die Prämien für die Bauern nicht mehr bezahlbar.


  • Die Münchner & Magdeburger Agrar AG bietet eine indexbasierte Versicherung. Wenn die Niederschläge einen kritischen Wert unterschreiten, zahlt der Versicherer den jeweils vereinbarten Teil der Versicherungssumme.
  • Die Vereinigte Hagel zahlt aus, sobald ein vorab festgelegter Grenzwert der nutzbaren Feldkapazität unterschritten ist. Die Summe richtet sich nach der Vertragsgestaltung durch den Landwirt und dem Landkreisertrag im Vergleich zu einem vereinbarten Schwellenwert.
  • Bei der Versicherungskammer Bayern richtet sich die Entschädigung nach dem tatsächlichen Dürreschaden. Vo-raussetzung für eine Entschädigung ist, dass die Niederschläge einen kritischen Wert unterschreiten.


Länder machen Druck.

Die Landesregierungen in Baden-Württemberg und Bayern machen nun politisch Druck, Mehrgefahrenversicherungen, die auch Frost- und Dürreschäden umfassen, für Landwirte attraktiver zu machen.


Das Ziel ist, dass sich die meisten Landwirte eigenverantwortlich absichern, damit die Länder bei Wetterkatastrophen keine Notstandsbeihilfen mehr zahlen müssen. Die bayerische Staatsregierung hat sogar explizit beschlossen, ab 1. Juli 2019 keine Soforthilfen mehr zu gewähren, wenn die eingetretenen Schäden versicherbar sind.


Um die Dürreversicherung für die Landwirte bezahlbar zu machen, haben beide Bundesländer bei der Herbst-Agrarministerkonferenz dafür plädiert, wie bei den anderen Mehrgefahrenversicherungen auch hier den ermäßigten Steuersatz von 0,03% der Versicherungssumme einzuführen. Bisher liegt er bei 19% der Versicherungsprämie.


Zudem haben Bayern und Baden- Württemberg den Bund beauftragt, Modelle zu prüfen, bei denen der Staat die Risikoabsicherung unterstützt. Vorbild könnte dabei die Lösung in Österreich sein, bei der Bund und Länder jeweils 25% auf die Versicherungsprämien zahlen (siehe Beitrag auf Seite 17).


Kontakt: klaus.dorsch@topagrar.com

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