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Wer schützt die Landwirte?

Lesezeit: 3 Minuten

Was haben Biber, Fischotter, Saatkrähen und Wolf gemeinsam? Alle diese Tierarten sind geschützt und breiten sich zunehmend in Süddeutschland aus. Was gut für den Artenschutz ist, wird für die Landwirte zunehmend zum Problem. Denn die Tiere richten mit wachsender Population immer mehr Schäden an.


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Jüngstes Beispiel ist die Saatkrähe, die im Gegensatz zur Rabenkrähe geschützt ist (siehe Beitrag Seite 18). Laut Bayerischem Landesamt für Umwelt ist die Zahl der Brutpaare in Bayern in den letzten zehn Jahren von 5000 auf über 14000 gestiegen. Auch in Baden-Württemberg breitet sich der Rabenvogel immer mehr aus, z.B im Oberrheingraben und in Oberschwaben.


Weil gleichzeitig das Beizmittel Mesurol, die bisher wirksamste Vergrämungsmethode, nicht mehr zugelassen ist, sind in den letzten Jahren im Umfeld von Brutkolonien die Schäden im Mais kontinuierlich angestiegen. Die betroffenen Landwirte fühlen sich den Krähen mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert. Sie müssen zusehen, wie ihre jungen Maisbestände zerstört werden und bleiben am Ende allein auf dem Schaden sitzen. Denn einen Ausgleich für Schäden durch Saatkrähen gibt es bislang nicht.


Nachdem letztes Jahr im bayerischen Landtag ein erster Antrag auf Schaffung eines entsprechenden Ausgleichsfonds keine Zustimmung fand, haben die Freien Wähler dieses Jahr einen modifizierten Antrag gestellt. Er sieht die Zusammenlegung und Erweiterung der bestehenden Fonds für Schäden durch den Biber und durch große Beutegreifer wie den Wolf, Bär und Luchs vor und soll generell alle Schäden umfassen, die geschützte Tierarten verursachen. Damit wären z.B. auch die Schäden durch Saatkrähen und Fischotter abgedeckt. Der Antrag befindet sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren. Ob er von Erfolg gekrönt ist, ist noch offen. Wünschenswert wäre es in jedem Fall.


Nachvollziehbar ist auch die Forderung der Landwirte, die Bestände geschützter Arten zu regulieren, wenn deren Population bzw. die von ihnen verursachten Schäden eine bestimmte Größenordnung überschreiten. Beim Biber wird das bereits praktiziert – zumindest in Bayern.


Auch eine Übernahme einzelner Arten ins Jagdrecht darf kein Tabu sein, wie das z.B. bei der Nilgans der Fall war. Die Population von Wildgänsen zwischen dem oberfränkischen Lichtenfels und Sand am Main war in den letzten Jahren nicht rückläufig und hätte ohne Bejagung vermutlich noch viel größeren Schaden angerichtet als sie es immer noch tut.


Landwirte sind nicht gegen Artenschutz. Aber er darf am Ende nicht dazu führen, dass ihre Kulturen und Tiere keinen Schutz mehr haben.

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