Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

topplus Zuschüsse

Wie die Länder die Wolfsabwehr fördern

Lesezeit: 3 Minuten

In Bayern hängt die Förderung von Schutzmaßnahmen gegen den Wolf davon ab, ob sich Ihr Betrieb in einer Förderkulisse befindet (siehe Karte rechts). In der Förderkulisse für Zäune sind nur diese förderbar, in der weiter gefassten Kulisse für Herdenschutzhunde können auch diese gefördert werden.


Das Wichtigste zum Thema Süd extra freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wer in einem Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs (blaue Fläche) ansässig ist, ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Ausweisung in den Grundschutz zur Wolfsabwehr zu investieren, damit er im Falle eines Wolfsrisses einen Schadensausgleich erhält.


Wolfsgebiete sind bereits jetzt


  • die Rhön,
  • der Veldensteiner Forst, der Truppenübungsplatz Grafenwöhr und der Manteler Forst,
  • der Nationalpark Bayerischer Wald sowie
  • der Truppenübungsplatz Hohenfels. Hier läuft die Frist zur Errichtung des Grundschutzes am 31.12.2021 aus.


Neu hinzugekommen als Wolfsgebiet ist vor Kurzem der Odenwald. Die Förderkulisse für Zäune umfasst zusätzlich die Regionen Eichstätt, Chiemgau und Allgäuer Alpen.


In diesen Gebieten sind folgende Maßnahmen förderfähig:


  • die Neuerrichtung von elektrifizierten Festzäunen bei Schafen, Ziegen, Kälbern gegebenenfalls mit Mutterkühen, Jungrindern bis 12 Monaten;
  • mobile Elektrozäune für Schafe und Ziegen;
  • die zusätzliche Sicherung von Festzäunen bei Gehegewild, Pferden, Straußenvögeln, Neuweltkameliden und Freilandschweinen, wobei dazu auch der Untergrabschutz zählt;
  • mobile Ställe für Schafe und Ziegen.


Wer mindestens 50 Mutterschafe oder -ziegen in der Kulisse für Herdenschutzhunde hält, bekommt auf Antrag die Anschaffung von zwei geeigneten Hunden, das Zubehör sowie Ausgaben für Eignungsprüfungen und den Halter-Sachkundenachweis gefördert.


Baden-Württemberg fördert auch den Unterhalt


Auch in Baden-Württemberg hängt die Förderung von der Region ab. Dort sind seit Juni 2020 der komplette Schwarzwald und seit März 2021 der Odenwald als „Fördergebiet Wolfsprävention“ ausgewiesen.


In den Fördergebieten übernimmt das Land die Material- und Lohnkosten bei der wolfsabweisenden Nachrüstung von Zäunen zu 100%. Bei der Neuerrichtung von Zäunen werden die Materialkosten ebenfalls zu 100% gefördert, die Arbeitskosten zu 50%.


Allerdings ist in dieser Region der wolfsabweisende Grundschutz Voraussetzung für eine Entschädigung bei Wolfsrissen. Dies gilt für den Nordschwarzwald bereits seit 2019, für den Südschwarzwald ab dem 1. August 2021 und für den Odenwald ab dem 24. März 2022.


Zusätzlich fördert Baden-Württemberg seit diesem Jahr auch die Zaunkontrolle und zusätzliche Pflegeleistungen mit folgenden Sätzen:


  • bei wolfsabweisenden Festzäunen 235 €/km und Jahr;
  • bei mobilen Zäunen für Schafe und Ziegen 1230 €/km und Jahr;
  • bei mobilen Zäunen für Kälber, Fohlen sowie Lamas und Alpakas mit 620 €/km und Jahr.


Anträge für die Aufwandsentschädigungen können bis Ende September bei den Landratsämtern gestellt werden.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.