Zu: „Güllezusätze: Nur die Säure bringt‘s“, Südplus 8/2019, Seite 48.
In dem Bericht zeigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft das Dilemma auf: Die Politik hat sich in der Düngeverordnung (DüV) auf die industriefreundlichen Lösungsansätze der bodennahen und streifenförmigen Gülleausbringtechnik verlassen, mit der die klimapolitischen Auflagen nicht erreichbar sind. Nun soll es die Güllebehandlung mit Säure on top dazu mit deren gravierenden Risiken richten.
Warum gehen die Biobauern nicht auf die Barrikaden? Schwefelsäure ist im Ökolandbau verboten. Im Grunde hätte der Biobereich genügend Argumente, die DüV im Ganzen abzulehnen und davon befreit zu werden.
Es braucht grundsätzlich ein Umdenken. Das Problem der Ammoniakverluste darf man nicht erst im letzten Kettenglied lösen wollen. Ansätze gibt es in der Fütterung, im Stall und im Lager, auch mit Weidegang oder der Sperrfristenaufhebung für organischen Dünger. Biologische Güllebehandlung zur Ammoniakreduktion gibt es. Dem Braunkohlestaub bescheinigt die Internationale Bodensee Konferenz bis zu 99% NH3-Reduktion.
Nun wird es Zeit, die besten Zusätze beziehungsweise Kombinationen von diesen zu analysieren. Die Messwerte entscheiden über die Zulassung anderer Verfahren laut DüV §6 Abs3. So kann der bewährte Breitverteiler ab Februar 2020 in stehendem Getreidebestand gesetzeskonform weiter eingesetzt werden.
Zu: „Güllezusätze: Nur die Säure bringt‘s“, Südplus 8/2019, Seite 48.
In dem Bericht zeigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft das Dilemma auf: Die Politik hat sich in der Düngeverordnung (DüV) auf die industriefreundlichen Lösungsansätze der bodennahen und streifenförmigen Gülleausbringtechnik verlassen, mit der die klimapolitischen Auflagen nicht erreichbar sind. Nun soll es die Güllebehandlung mit Säure on top dazu mit deren gravierenden Risiken richten.
Warum gehen die Biobauern nicht auf die Barrikaden? Schwefelsäure ist im Ökolandbau verboten. Im Grunde hätte der Biobereich genügend Argumente, die DüV im Ganzen abzulehnen und davon befreit zu werden.
Es braucht grundsätzlich ein Umdenken. Das Problem der Ammoniakverluste darf man nicht erst im letzten Kettenglied lösen wollen. Ansätze gibt es in der Fütterung, im Stall und im Lager, auch mit Weidegang oder der Sperrfristenaufhebung für organischen Dünger. Biologische Güllebehandlung zur Ammoniakreduktion gibt es. Dem Braunkohlestaub bescheinigt die Internationale Bodensee Konferenz bis zu 99% NH3-Reduktion.
Nun wird es Zeit, die besten Zusätze beziehungsweise Kombinationen von diesen zu analysieren. Die Messwerte entscheiden über die Zulassung anderer Verfahren laut DüV §6 Abs3. So kann der bewährte Breitverteiler ab Februar 2020 in stehendem Getreidebestand gesetzeskonform weiter eingesetzt werden.