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topplus Gerichtsurteil

30 Jahre Pacht und Sojaanbau für Baurecht?

Das Verwaltungsgericht München entzieht einem genehmigten und fertig gebauten Hähnchenstall die baurechtliche Privilegierung. Die Begründung dürfte noch hohe Wellen schlagen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Verwaltungsgericht München gab am Freitag einer Klage des Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) gegen die Baugenehmigung einer Hähnchenmastanlage mit 144.000 Tierplätzen in Oberbayern statt.

Nach Auffassung des Gerichts ist die Masthähnchenanlage kein landwirtschaftlicher Betrieb im rechtlichen Sinne. Nur als solcher wäre die Anlage unter baurechtlichen Gesichtspunkten im Außenbereich zulässig. Um die an einen landwirtschaftlichen Betrieb geknüpften Voraussetzungen zu erfüllen, müsse die Anlage über einen Zeitraum von etwa 30 Jahren über ausreichend viel landwirtschaftliche Fläche verfügen, um mehr als die Hälfte des anfallenden Futterbedarfs selbst erzeugen zu können, so die Pressestelle des Gerichts. Dies sei aber nicht der Fall.

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Verpflichtend Eiweißfutter anbauen?

Neben der Anbaufläche hatten BN und Gericht im Verfahren auch darüber diskutiert, ob ein Tierhalter eine Eiweißfutterkomponente auf der eigenen Fläche anbauen muss, um die Vorschriften zur Futtergrundlage zu erfüllen. Sollte das Gericht dieser Forderung des BN folgen, würden manche Beobachter darin eine Abkehr von der bisherigen Auslegung des Baugesetzbuches sehen.

Laut diesem ist eine Tierhaltung landwirtschaftlich – und damit im Außenbereich baurechtlich privilegiert – soweit das Futter "überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann". Das Wort "kann" legten die Genehmigungsbehörden bislang so aus, dass man die Flächen durchaus anderweitig nutzen und das Futter zukaufen darf, ohne die baurechtliche Privilegierung zu verlieren.

Ob das Münchner Verwaltungsgericht diese bisherige Handhabung wirklich angreift, wird sich jedoch erst in der Urteilsbegründung zeigen, die bislang nicht vorliegt. Klageführer und BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner geht aber davon aus.

Das Gericht wird über Einwände des BN gegen die immisionsschutz- und tierschutzrechtliche Zulässigkeit der Anlage nicht entscheiden, da es bereits an der baurechtlichen Privilegierung mangele.

Fertiger Stall weiter leer

Die Landwirtsfamilie kann ihren ursprünglich genehmigten und 2018 fertig gebauten Stall damit weiterhin nicht in Betrieb nehmen. Ihr Angebot während der Verhandlung, das Produktionsvolumen um 20% zu reduzieren, brachte keinen Erfolg. "Schließlich zielt diese Erklärung auf eine andere Genehmigung, die nicht Gegenstand dieses gerichtlichen Verfahrens ist.", so das Gericht am Freitag. Die Familie sowie der Freistaat Bayern, den der BN als Genehmiger verklagt hatte, können nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen.

Bürgermeister kritisiert Landratsamt

Jens Machold (CSU), Bürgermeister der Gemeinde Wolnzach, in welcher der Stall steht, zeigte sich gegenüber dem Donaukurier überrascht über eine derart schnelle und deutliche Entscheidung des Gerichts. Er bewertet diese als "Riesen-Niederlage" des Landratsamts als Genehmigungsbehörde. "Die Behörde muss sich nun schon fragen lassen, warum man zu so einer Beurteilung gekommen ist," zitiert die Zeitung ihn. Gleichzeitig äußerte er Verständnis für die Enttäuschung der Landwirtsfamilie, der nun wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen würden.

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