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Pro Biene

AbL Baden-Württemberg unterstützt Volksbegehren

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft in Baden-Württemberg stellt sich hinter das Volksbegehren pro Biene, auch weil die Ausbildung darin aufgegriffen werde.

Lesezeit: 2 Minuten

In Baden-Württemberg hat sich der Landesverband der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) einstimmig für die Unterstützung des Volksbegehrens Artenschutz der Initiative „proBiene - Freies Institut für ökologische Bienenhaltung“ ausgesprochen.

Die AbL-Landesvorsitzende Petra Müller betonte, dass die grundsätzlichen Ziele der Initiative dem Selbstverständnis der AbL beim Schutz von Umwelt und Natur entsprächen. AbL-Landesvorsitzende Franz Häußler stellte ergänzend fest, dass im Volksbegehren auch die Ausbildung aufgegriffen werde. Die AbL setze sich schon lange für eine Reform der Ausbildung ein. Aus Sicht von Häußler ist eine konkrete Ausbildung in Richtung umweltfreundliches und tiergerechtes Wirtschaften notwendig.

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Der Geschäftsführer der AbL Baden-Württemberg, Dr. Frieder Thomas, wies darauf hin, dass im Volksbegehren das Ziel formuliert werde, 50 % der Flächen ökologisch zu bewirtschaften. Aus bäuerlicher Sicht müsse ergänzt werden, dass entsprechend Kühlschränke und Speisekammern 50 % Ökoprodukte enthalten sollten. Damit würde deutlich gemacht, dass nicht nur die Bauern, sondern alle Menschen etwas tun müssten.

Städte und Gemeinden müssen mehr tun

Indes riefen der baden-württembergische Landesverband vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) Städte und Gemeinden auf, mehr für den Erhalt der Artenvielfalt im Siedlungsgrün zu tun. Trotz der breiten gesellschaftlichen Diskussionen um den Klimawandel und den Rückgang der Insekten fehle in vielen Kommunen noch der Handlungswille, ganz konkret gegen Verschotterung der Vorgärten vorzugehen, beklagten der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle und der LNV-Vorsitzende Dr. Gerhard Bronner anlässlich des Tages des Gartens am Pfingstmontag. Sie erwarteten von den Städten und Gemeinden die Beachtung und Durchsetzung der Landesbauordnung, nach der Schottergärten nicht zulässig seien. (AgE)

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