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Ackerbauverbot am Gewässer: Wann wird kontrolliert?

Das seit 1. Januar 2019 in Baden-Württemberg geltende Ackerbauverbot innerhalb von 5 m zu Gewässern sorgt in der Praxis nach wie vor für Unverständnis. Der NABU Baden-Württemberg freut sich dagegen über die Neuerung und fordert stichprobenartige Kontrollen durch die zuständigen Landesämter.

Lesezeit: 2 Minuten

Das seit 1. Januar 2019 in Baden-Württemberg geltende Ackerbauverbot innerhalb von 5 m zu Gewässern sorgt in der Praxis nach wie vor für Unverständnis. Der NABU Baden-Württemberg freut sich dagegen über die Neuerung und fordert stichprobenartige Kontrollen durch die zuständigen Landesämter.

Während das - bundesweit bisher einmalige - Anbauverbot für viele Praktiker einer Enteignung gleichkommt und Bewirtschaftungserschwernisse sowie Erlöseinbußen mit sich bringt, sieht Jochen Goedecke vom NABU Baden-Württemberg dadurch Chancen, dass an Gewässern eine natürliche Vegetation entstehe, die Wasser und Boden schütze.

Außerdem stelle ein natürlicher Pflanzenbewuchs am Gewässerrandstreifen ein wichtiges Biotop sowie Lebensräume für Insekten dar. Wenn sich dort etwa Schwebfliegen ansiedeln, sei das durchaus auch für die Landwirtschaft nützlich, wird Goedecke im Pressedienst AgE zitiert.

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Wert legt Goedecke auch darauf, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwacht werde. Es sei wichtig, dass die zuständigen Landesämter stichprobenartige Kontrollen durchführten. Nur dann sei damit zu rechnen, dass die Gewässerränder auch tatsächlich 5 m breit seien und nicht einfach umgepflügt würden, so der NABU-Vertreter.

Zur Frage der Kontrollen teilt das Umweltministerium in Stuttgart auf Anfrage gegenüber Südplus mit, dass die Überwachung der Randstreifen im üblichen Rahmen erfolge und das hieße im Rahmen der turnusgemäß stattfindenden Gewässerschauen sowie anlassbezogen. Sonderaktionen seien bisher nicht geplant, da man davon ausgehe, dass die Regelungen inzwischen bekannt seien und sich die Landwirte grundsätzlich gesetzeskonform verhalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder sowie Anordnungen im Rahmen der Gewässeraufsicht.

Das Umweltministerium merkt zudem an, dass das im Wassergesetz geregelte Verbot der Ackernutzung im Gewässerrandstreifen nicht CC-relevant sei. Jedoch seien zur Einhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes entlang von Gewässern bestimmte Anforderungen z.B. an die Düngung einzuhalten, die auch CC-relevant seien.

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