In der Steiermarkt entsteht an der HBLFA (Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft) Raumberg-Gumpenstein derzeit Österreichs erste Prüfanlage für Güllezusatzmittel. Anfang 2020 wird sie in Betrieb gehen, meldet das Institut. Mit der Messeinrichtung werden die Forscher Emissions- und Geruchsminderungspotenziale verschiedener Güllezuschlagsstoffe erheben. Zudem untersuchen sie deren Auswirkungen auf Konsistenz und Fließverhalten der Gülle.
Bei der Anlage handelt es sich um neun, einer Güllegrube nachempfundene Behälter, mit einem Fassungsvermögen von je 170 Liter. Diese sind in einem klimatisierten Containerkomplex untergebracht, um die behandelte Gülle, unter kontrollierten Bedingungen, bestmöglich untersuchen zu können.
Ziel: Empfehlungen für Praktiker
Die Anlage soll emissionsmindernde Güllezuschlagstoffe identifizieren, Anwendersicherheit und Empfehlungen für die Praxis geben und dadurch zur Reduktion der Ammoniak- und Geruchsproblematik in Österreich beitragen. Informationen zum Projektverlauf sowie Ergebnisse wird die HBLFA laufend veröffentlichen.
Der Druck, weniger Ammoniak zu emittieren, ist in Österreich nicht so hoch wie in Deutschland. Die NEC-Richtlinie der EU gibt für Österreich ein Ammoniakminderungsziel von 12 % bis 2030 im Vergleich zu 2005 vor (Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe, "National Emissions Ceiling"). Zum Vergleich: Für Deutschland sind es 29%. Unter Experten gilt dabei die Landwirtschaft als Hauptverursacher der Ammoniakemissionen in Europa.
Die Gumpensteiner Agrarforscher rechnen aber auch für Österreich bereits mit einer weiteren Verschärfung der Richtlinie: "Mit Vorlage von aktuellen Daten müssen derzeit schon 18,5 % bis 2030 reduziert werden, wodurch das bisherige Ziel nochmals verschärft wird", melden sie.
Großes Minderungspotenzial schon im Lager
Laut der HBLFA stammen die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft zu 35% aus der Stallhaltung, zu 20 % aus der Wirtschaftsdüngerlagerung und zu45 % aus der Ausbringung. Sie sehen ein großes Minderungspotenzial im Bereich der Güllebehandlung im Lager und der darauffolgenden bodennahen Wirtschaftsdüngerausbringung.
Doch keine Schleppschuhpflicht?
Auch in Deutschland dürften die Forschungsergebnisse auf Interesse stoßen. Viele landwirtschaftliche Betriebe halten die Pflicht zur bodennahen Gülleausbringung per Schleppschlauch, Schleppschuh oder Gülleinjektor für schwer umsetzbar. Das gilt vor allem für Grünlandbetriebe mit kleinen oder hängigen Schlägen.
Die Bundesdüngeverordnung schreibt die bodennahe Ausbringung für bestelltes Ackerland ab 2020, für Grünland ab 2025 vor. Die Verordnung sieht aber Ausnahmen vor, wenn "alternative Verfahren" die Ammoniakverluste mindestens genauso stark reduzieren. Es ist Sache der Bundesländer, diese alternativen Verfahren zuzulassen. Vor allem Bayern macht den Landwirten da aber wenig Hoffnung. Der Freistaat sieht bei Güllezusatzstoffen kein Potenzial, Ammoniak in der Gülle zu halten.