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Baden-Württemberg

ASP: Mehr Geld für Schwarzwildmonitoring

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erhöht Baden-Württemberg zum 1. November 2020 die Unkostenpauschale beim Schwarzwildmonitoring von 25,50 € auf 50 €.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, sagte der Jägerschaft am Mittwoch eine erhöhte Unkostenpauschale für Monitoringmaßnahmen beim Schwarzwild zu. Die Maßnahmen seien besonders im Hinblick auf Afrikanischen Schweinepest von großer Bedeutung.

Die höchste Aussagekraft für die frühzeitige Erkennung eines Seuchenausbruches habe die gezielte und schwerpunktmäßige Untersuchung der Risikotiere. Zu den Risikotieren gehören laut Minister verendet aufgefundene Wildschweine inklusive Unfallwild und Tiere mit systemischen Krankheitserscheinungen wie Teilnahmslosigkeit, diffusen inneren Blutungen oder sogenannten gesundheitlich bedenklichen Merkmalen. Die Jägerschaft sei gehalten, die Monitoringmaßnahmen beim Schwarzwild auf ASP nach Kräften zu unterstützen. Daher wird die Unkostenpauschale zum 1. November 2020 von bisher 25,50 € auf nunmehr 50 € erhöht.

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Vergütete Probenentnahme

Für die Meldung von aufgefundenem Fallwild unter Angabe des genauen Fundortes (Geokoordinaten) beim zuständigen Veterinäramt oder/und mittels künftiger Fallwild-App im Wildtierportal BW unter Kennzeichnung des Fundortes sowie gegebenenfalls der ergänzenden Unterstützung des Veterinäramtes beim Wiederauffinden des Kadavers wird eine Unkostenpauschale in Höhe von 50 € pro Tierkörper gewährt.

Sofern nach Absprache mit dem Veterinäramt eine ergänzende Beprobung des Fallwildes erfolgt, wird diese Probenahme separat in Höhe von 50 € pro Tier vergütet. Für die Beprobung von krank erlegten Stücken (gesundheitlich bedenkliche Merkmale) oder verendet aufgefundenem Unfallwild mittels zweier Blutröhrchen oder alternativ einem Bluttupfer wird eine Unkostenpauschale in Höhe von 50 € pro Tier gewährt.

Die Unkostenpauschale ist gekoppelt an die Untersuchungstauglichkeit der Probe im Labor, bei Fallwild an das Wiederauffinden des Kadavers mit anschließender Beprobung durch das Veterinäramt sowie an die Vollständigkeit der persönlichen Angaben des Berechtigten auf dem Untersuchungsantrag.

Bei Schwarzwildjagd nicht nachlassen

„Die Jägerschaft leistet durch eine konsequente Bejagung des Schwarzwilds einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Nutz- und Wildschweinbestände vor der Afrikanischen Schweinepest. Je geringer die Wildschweinpopulation ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektionsübertragung von Tier zu Tier. Deshalb gilt es, die Bejagungsintensität beim Schwarzwild weiter hochzuhalten“, erklärte Hauk.

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