Für die Umstellung von Registrierkassen auf eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bekommt die Wirtschaft mehr Zeit. Wie das bayerische Finanzministerium mitteilte, verständigte sich nun die Finanzverwaltung auf Bund-Länder-Ebene auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020.
Nach einer bundesgesetzlichen Regelung müssen laut Finanzressort ab dem 1. Januar 2020 alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, die bis zu Jahresbeginn aber voraussichtlich noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein werde.
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Bayerns Finanzminister Albert Füracker begrüßte die erzielte Einigung. Aus seiner Sicht war die Übergangsfrist „dringend notwendig“. Niemand könne Unmögliches leisten. Nunmehr müsse mit Nachdruck daran gearbeitet werden, die technischen Sicherheitseinrichtungen schnellstmöglich auf den Markt zu bringen, so Füracker.
Sein Amtskollege aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium, Hubert Aiwanger, begrüßte ebenfalls die vorläufige Nichtbeanstandung. Das verschaffe Luft für praxistaugliche Lösungen, betonte Aiwanger, der sich zuvor für eine längere Frist der Umstellung eingesetzt hatte.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßte ebenfalls die Übergangsregelung. Zuvor hatte der Verband wiederholt darauf hingewiesen, dass der Zeitplan für die Einführung der neuen Anforderungen unrealistisch sei und die technischen Voraussetzungen noch nicht vorhanden seien. „Den Unternehmen des Gartenbaus wird somit mehr Zeit eingeräumt, ihre elektronischen Kassensysteme mit passenden Sicherheitseinrichtungen auszustatten“, unterstrich ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Auch wer die Anschaffung neuer Registrierkassen plane, da die bisher eingesetzten Systeme nicht mehr nachrüstbar seien, habe jetzt mehr Zeit.
Als „genauso richtig“ wertete Mertz zudem den Beschluss, dass die Meldung der Kassensysteme an die Finanzverwaltung erst erfolgen müsse, wenn es dazu ein elektronisches Meldeverfahren gebe. Der ZVG-Präsident wünscht sich für die Zukunft, dass den Unternehmen erst dann Pflichten auferlegt werden, wenn diese auch wirklich technisch umsetzbar seien.