Wie Bayern befürwortet auch Baden-Württemberg die Einrichtung einer zentralen Datenbank zur Erleichterung der Überprüfung von Tiertransporten. Sie sollte laut einem Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Stuttgart (MLR) allerdings auf Bundesebene eingerichtet werden.
Wie Bayern befürwortet auch Baden-Württemberg die Einrichtung einer zentralen Datenbank zur Erleichterung der Überprüfung von Tiertransporten. Sie sollte laut einem Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Stuttgart (MLR) allerdings auf Bundesebene eingerichtet werden.
Baden-Württemberg habe das Thema deshalb gemeinsam mit anderen Ländern in die Agrarministerkonferenz vom 10. bis 12.4.2019 in Landau eingebracht. Ein wesentlicher Teil der Initiative sei, dass Informationen über die Tierschutzsituation in Drittländern sowie tierschutzrelevante Hinweise zu Transportrouten, Versorgungsstellen und Drittlandempfängern zentral gesammelt und ausgewertet würden. Diese Auswertungen würden dann den Vorort-Behörden für ihre Entscheidungen zur Verfügung gestellt.
Das Land vertrete ebenso die Auffassung, dass Tiertransporte nur dann abgefertigt werden dürften, wenn die Tierschutzbestimmungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 auf der gesamten Transportroute bis zum Abladen der Tiere am Bestimmungsort sicher eingehalten seien. Dabei sei die Abfertigung von Tiertransporten stets eine Einzelfallentscheidung der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde, so der Sprecher auf Anfrage von Südplus.
Aus Baden-Württemberg gehen bereits seit letztem Jahr keine Schlachttiere mehr in Nicht-EU-Länder. Dazu wurde damals eine freiwillige Vereinbarung zwischen den beteiligten Verbänden beschlossen. Durch die Blauzungenkrankheit ist derzeit zudem auch der Export von Zuchttieren in Drittländern weitgehend zum Erliegen gekommen.
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Wie Bayern befürwortet auch Baden-Württemberg die Einrichtung einer zentralen Datenbank zur Erleichterung der Überprüfung von Tiertransporten. Sie sollte laut einem Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Stuttgart (MLR) allerdings auf Bundesebene eingerichtet werden.
Baden-Württemberg habe das Thema deshalb gemeinsam mit anderen Ländern in die Agrarministerkonferenz vom 10. bis 12.4.2019 in Landau eingebracht. Ein wesentlicher Teil der Initiative sei, dass Informationen über die Tierschutzsituation in Drittländern sowie tierschutzrelevante Hinweise zu Transportrouten, Versorgungsstellen und Drittlandempfängern zentral gesammelt und ausgewertet würden. Diese Auswertungen würden dann den Vorort-Behörden für ihre Entscheidungen zur Verfügung gestellt.
Das Land vertrete ebenso die Auffassung, dass Tiertransporte nur dann abgefertigt werden dürften, wenn die Tierschutzbestimmungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 auf der gesamten Transportroute bis zum Abladen der Tiere am Bestimmungsort sicher eingehalten seien. Dabei sei die Abfertigung von Tiertransporten stets eine Einzelfallentscheidung der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde, so der Sprecher auf Anfrage von Südplus.
Aus Baden-Württemberg gehen bereits seit letztem Jahr keine Schlachttiere mehr in Nicht-EU-Länder. Dazu wurde damals eine freiwillige Vereinbarung zwischen den beteiligten Verbänden beschlossen. Durch die Blauzungenkrankheit ist derzeit zudem auch der Export von Zuchttieren in Drittländern weitgehend zum Erliegen gekommen.