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Baden-Württemberg bezahlt Laboruntersuchung auf Blauzungenkrankheit für Exporttiere

Ab kommenden Samstag können nur noch Kälber von geimpften Kühen in seuchenfreie Regionen innerhalb von Deutschland verbracht werden. In bestimmten Fällen ist eine Blutuntersuchung auf den Virus der Blauzungenkrankheit notwendig. Das Land übernimmt die Kosten für die Laboruntersuchungen.

Lesezeit: 2 Minuten

„Das Land erhebt keine Gebühren für die Untersuchung auf Blauzungenkrankheit bei Tieren aus Impfbetrieben, die vom 18. Mai 2019 bis Ende des Jahres aus Baden-Württemberg verbracht werden“, teilte Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) gestern mit. Die Landesregierung reagiere damit auf die künftigen Anforderungen an die Verbringung der Tiere in seuchenfreie Bundesländer und andere Mitgliedstaaten und leiste damit einen bedeutenden finanziellen Beitrag zu den zusätzlichen Kosten für die Betriebe.

Ab dem 18. Mai 2019 können nur noch Kälber von geimpften Kühen mit vollständigem Impfschutz, denen in den ersten Lebensstunden nach der Geburt Biestmilch der Muttertiere verabreicht wurde und mit Tierhaltererklärung in seuchenfreie Regionen innerhalb von Deutschland verbracht werden. Wurde die Erstimpfung der Kühe und Färsen nicht mindestens 300 Tage vor der Geburt des Kalbes abgeschlossen, ist bei den Kälbern zusätzlich eine Blutuntersuchung auf das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) notwendig.

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Dies ist erforderlich, da sich die Kälber in der Gebärmutter mit dem Virus anstecken und bei der Geburt Virusträger sein können. Trotz der Antikörperverabreichung über Biestmilch kann der Krankheitserreger durch derartige Kälber in freie Regionen weiterverschleppt werden. Um dies zu verhindern, ist die zusätzliche Laboruntersuchung notwendig.

Dies gilt insbesondere für Färsen und Kühe, die in den zurückliegenden Monaten erstmals gegen BTV-8 geimpft wurden und schon vor der Impfung trächtig waren. Bei Kälbern von Kühen, bei denen in den zurückliegenden Jahren eine Grundimmunisierung und die jährlichen Wiederholungsimpfungen fristgerecht durchgeführt haben, ist die Untersuchung dagegen nicht notwendig.

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