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Trockenheit 2018

Baden-Württemberg: Dürrehilfe fließt

Das Schadensvolumen beträgt bislang neun Millionen Euro, erste Mittel hat das Land bereits ausgezahlt. In Zukunft will Minister Hauk die Bauern aber lieber beim Risikomanagement unterstützen.

Lesezeit: 3 Minuten

Rund 300 Anträge auf Dürrehilfe mit einem Schadensvolumen von 9 Mio. € hat Baden-Württemberg bislang entgegengenommen. "Obwohl es Baden-Württemberg im Vergleich zu den nördlicher gelegenen Ländern letztendlich insgesamt nicht ganz so hart getroffen hat, sind auch bei uns Landwirte in ihrer Existenz bedroht, die wir nicht im Stich lassen", kommentiert Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU). Die Kosten für dürrebedingt notwendige Grundfutterzukäufe können Landwirte noch bis Ende Februar 2019 einreichen. Erst dann ergebe sich ein abschließendes Bild über die Situation im Land, sagt der Minister.

Die Dürrehilfe gleicht den Bauern die Schäden mit bis zu 50 Prozent aus. Eine Hälfte davon trägt das Land, die andere Hälfte der Bund. Insbesondere der Futterbau ist in Baden-Württemberg betroffen, wenn auch regional in unterschiedlichem Ausmaß.

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Erste Mittel fließen

Die Bearbeitung und Prüfung der Unterlagen durch die Landwirtschaftsverwaltung komme zügig voran. „Wir halten somit unser Versprechen und zahlen die zugesagten Hilfen schnellstmöglich an die betroffenen Bauern aus“, sag. Weitere Auszahlungen würden Zug um Zug folgen.

Bauern sollen Risiko besser managen

Gleichzeitig mahnte der Minister jedoch an, sich auf steigende Ertrags- und Einkommensrisiken einzustellen. Der Klimwandel bringe dies mit sich. „Diesem Umstand muss dringend durch ein angepasstes, einzelbetriebliches Risikomanagement begegnet werden, das ein Bündel an produktionstechnischen, investiven und betriebsorganisatorischen Maßnahmen umfasst“, sagte Hauk.

Baden-Württemberg setze sich daher mit dem Berufsstand auf nationaler Ebene für deutlich verbesserte Maßnahmen und Anreize zur nachhaltigen Unterstützung des einzelbetrieblichen Risikomanagements ein. Dazu gehören als zentrale Elemente:

  • eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft, die eine entsprechende Rücklagenbildung erleichtert,
  • die staatliche Unterstützung auch durch den Bund von Mehrgefahrenversicherungen,
  • die Verbesserung der Fördermöglichkeiten für investive, produktionstechnische Maßnahmen (zum Beispiel Bewässerung),
  • die Absenkung der Versicherungssteuer auch für die Risiken Trockenheit und Hochwasser.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart hatte die Dürreperiode im Jahr 2018 in Baden-Württemberg als außergewöhnliches Naturereignis eingestuft. Das Land hatte den betroffenen Landwirten unter dem Eindruck der vielfach großen Ertragsausfälle infolge der lang anhaltenden Dürreperiode finanzielle Hilfen zugesichert.

Maßgabe für die Gewährung der Dürrehilfe ist, dass in den landwirtschaftlichen Betrieben eine Mindestschadensschwelle in Höhe 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion überschritten wird. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung der Bedürftigkeit für die Hilfe. Die Schäden in den Betrieben können zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Die Hilfen werden den betroffenen Betrieben in Form von Zuschüssen gewährt, die zu gleichen Teilen von Bund und Land finanziert werden.

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