Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

Stuttgart

Baden-Württemberg ermittelt Grundsteuer weiter anhand des Ertragswerts

Auch nach 2025 setzt BW bei der Grundsteuer A auf das Ertragswertverfahren. Neu sind aber Zuschläge für Tierhaltungen und Sonderkulturen. Wohngebäude zählen zum Grundvermögen.

Lesezeit: 3 Minuten

Baden-Württemberg will bei der Erhebung der Grundsteuer A für die Land- und Forstwirtschaft auch künftig das sogenannte Ertragswertverfahren anwenden. Das geht aus dem Entwurf zum Landesgrundsteuergesetz hervor, den der Ministerrat in Stuttgart jetzt beschlossen hat.

Demnach will Baden-Württemberg seine ab 2025 geltende Neuregelung zur Grundsteuer A an das Bundesgesetz anlehnen, demzufolge bei diesem Steuertyp auch nach der Grundsteuerreform in Deutschland das bereits bisher praktizierte Ertragswertverfahren genutzt wird.

Das Wichtigste zum Thema Süd extra freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Als Neuerung gegenüber der bisherigen Regelung soll es dann gemäß dem Bundesgesetz aber Zuschläge für Tierhaltungen und Sonderkulturen geben. Daneben sollen Wohngebäude auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen dem Grundvermögen zugeordnet werden, so dass die Grundsteuer B anfällt. Für diese will Baden-Württemberg dem nun beschlossenen Gesetzentwurf zufolge künftig eine Bewertung nach dem Prinzip der Bodenwertsteuer einführen. Dazu würden nur die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert benötigt, erläuterte die Landesregierung.

Beide Größen seien einfach zu ermitteln. Der Bodenrichtwert werde von den Gutachterausschüssen vor Ort festgesetzt. Die Grundstücksgröße sei im Grundbuch vermerkt. Dagegen spiele die fehler- und streitanfällige Berücksichtigung der Gebäude keine Rolle, erklärte die Landesregierung und verwies damit auf einen Unterschied der geplanten Landesregelung zum Bundesgesetz. Dieses berücksichtigt beispielsweise auch das Gebäudealter und die Immobilienart.

Um das Wohnen als Grundbedürfnis zu privilegieren und einen Anreiz für mehr Wohnraum zu schaffen, soll in Baden-Württemberg künftig bei der Multiplikation des ermittelten Bodenwertes mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl eine Begünstigung von 30 % für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke greifen. Die endgültige Höhe der Steuer werde von den Kommunen schließlich durch die Festlegung der Hebesätze bestimmt.

Bürger müssen Erklärung abgeben

Zwar sei die Reform insgesamt aufkommensneutral, bei einzelnen Bürgern könne es aber zu Mehrbelastungen kommen, räumte die Landesregierung ein. Gleichzeitig werde es Bürger geben, die entlastet würden. Um eine Neubewertung rechtzeitig bis zur Geltung des Gesetzes ab 2025 abzuschließen, werde der Hauptfeststellungszeitpunkt für die Wertverhältnisse auf den 1. Januar 2022 festgelegt.

Im Laufe des Jahres 2022 würden die Bürger aufgefordert, eine Erklärung für ihren Grundbesetz bei den Finanzämtern möglichst digital einzureichen.

Finanzministerin Edith Sitzmann zeigte sich zufrieden mit dem Gesetzentwurf. Mit der Bodenwertsteuer habe man ein Grundsteuermodell entwickelt, das gut zu Baden-Württemberg passe. Es sei einfach, transparent und erfülle nach Aussage von Experten die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem habe es die Unterstützung der Kommunen.

Hintergrund des baden-württembergischen Gesetzentwurfs ist, dass das Bundesverfassungsgericht 2018 das Bewertungssystem der bisherigen Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Daraufhin wurde 2019 auf Bundesebene eine Grundsteuerreform verabschiedet, die 2025 voll in Kraft treten soll. Das Bundesgesetz gibt den Bundesländern die Möglichkeit, abweichende eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln.

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.