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Agrarinvestitionsprogramm

Baden-Württemberg: Geld reicht nicht für alle AFP-Anträge

Auch 2019 stieg die Nachfrage nach einzelbetrieblicher Investitionsförderung nochmals an. 285 Vorhaben konnten mit 42,4 Mio. Euro unterstützt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Nachdem bereits 2018 die einzelbetriebliche Investitionsförderung sehr gut angenommen wurde, stieg die Nachfrage nach Fördermitteln 2019 nochmals an. Das teilte das MLR in Stuttgart gestern mit.

Mehr Anträge zur Diversifizierungs-Förderung

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Insgesamt konnten 285 Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 170 Millionen Euro mit Zuwendungen in Höhe von 42,4 Millionen Euro bewilligt werden. Der Schwerpunkt lag dabei beim AFP mit 216 Vorhaben, einem Gesamtinvestitionsvolumen von 136 Millionen Euro und Zuwendungen in Höhe von rund 36,3 Millionen Euro. Allerdings legte die Förderung der Diversifizierung mit 69 Vorhaben und rund 6,1 Millionen Euro Fördersumme gegenüber 2019 laut Agrarminister Peter Hauk um nahezu ein Drittel zu.

Viele Mobilställe für Geflügel gefördert

Bei dem weit überwiegenden Anteil der geförderten Investitionen im AFP handele es sich um besonders tiergerechte und innovative Stallbaubauvorhaben des Rinder-, Schweine- und Geflügelsektors. Mit 36 Vorhaben und einer Fördersumme von 7,3 Millionen Euro deutlich angestiegen seien die Investitionen in besonders tiergerechte Legehennen- und Mastgeflügelställe, darunter auch viele Mobilställe.

„Trotz einer Aufstockung der Fördermittel gegenüber dem Vorjahr konnten 2019 aufgrund der hohen Nachfrage nach einer Förderung in den vier Auswahlrunden für das AFP nicht alle vorliegenden Anträge ausgewählt werden“, erklärte Hauk. So gingen die Bewilligungen im AFP zur Anschaffung von Maschinen der Außenwirtschaft gegenüber dem Vorjahr auf 64 Anträge mit rund 1,3 Millionen Euro Fördermitteln zurück, vor allem im Bereich der Gülleaufbringung.

Unterstützt wurde die Anschaffung von 44 Geräten zur bodennahen Gülleaufbringung, 16 besonders umweltschonenden Pflanzenschutzgeräten und vier elektronisch gesteuerten Hackgeräten. „Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg und drängender Investitionen im Bereich der Gülleausbringung für flüssige Wirtschaftsdünger sowie der Güllelagerung werden wir im Jahr 2020 dafür sorgen, dass diese Investitionen, mit denen unsere Landwirte einen wichtigen Beitrag zum Umwelt-, Klima- und Insektenschutz leisten, über das AFP mit zusätzlichen Landes- und Bundesmitteln unterstützt werden“, erläuterte Minister Hauk.

Wie geht es 2020 weiter?

„Für das Jahr 2020 werden im AFP einige Anpassungen aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt. Betriebe, die zur Minderung von Emissionen bei der Lagerung flüssiger Wirtschaftsdünger Güllebehälter mit fester Abdeckung und einer um zwei Monate verlängerten Lagerdauer gegenüber der betriebsindividuellen ordnungsrechtlichen Vorgabe erstellen, erhalten zukünftig für die Güllebehälter einen Fördersatz von 40 Prozent, bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind es 20 Prozent“, betonte der Minister.

Schutz vor Extremwetter

Damit Investitionen, die landwirtschaftliche Betriebe zum Schutz vor Extremwetterereignissen und Ernteausfällen tätigen, in den Auswahlverfahren stärker gewichtet werden können, sei für Investitionen zum Beispiel in Hagel- und Kulturschutz oder in Bewässerung ein neues Auswahlkriterium eingeführt worden. „Das Land wird sich bei den Beratungen auf Bundesebene zur Weiterentwicklung des GAK Rahmenplans weiter dafür stark machen, dass die Risikovorsorge und vorbeugende Investitionen als wichtige Säulen des betrieblichen Risikomanagements gestärkt werden, da sie angesichts des Klimawandels zunehmend an Bedeutung gewinnen“, so der Minister.

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