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Baden-Württemberg: Jetzt Dürrehilfe beantragen!

Ab morgen können Landwirte in Baden-Württemberg Dürrehilfe beantragen. Allerdings gibt es einige Kriterien zu beachten.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab morgen können Landwirte in Baden-Württemberg Dürrehilfe beantragen. Allerdings gibt es einige Kriterien zu beachten.

 

Wer durch den heißen, trockenen Sommer massive Ernteeinbußen zu beklagen hat, kann ab morgen, 1. November, eine Dürrehilfe beantragen. Dies hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart heute bekannt gegeben.



Die Frist der Antragsstellung läuft bis zum 30. November 2018. Mit den Zahlungen bekomen existenzbedrohte Betriebe erste Nothilfen, sagte Agrarminister Peter Hauk, der Mitglied des Landrates in Baden-Württemberg ist. Grundsätzlich könnten bis zu 50 Prozent des gesamten Dürreschadens ersetzt werden.



Der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 2.500 Euro. Kurzfristig verwertbares Privatvermögen werde angerechnet, damit insbesondere bedürftige Betriebe unterstützt würden.

 

Der Bund sagte den deutschen Bauern finanzielle Hilfen bis zu 170 Millionen Euro zu. Davon sollen gut 11 Millionen auf Baden-Württemberg entfallen. Da Bund und Land die bewilligten Hilfen je hälftig finanzieren, werde das Bundesland den Betrag um die gleiche Summe ergänzen.

 

 

Strenge Kriterien - alle erfüllt?



Die Dürrehilfe ist an strenge Kriterien gebunden. Sie werde außerdem nur dann gewährt, wenn der Naturalertrag 2018 auf Acker und Grünland  im Betriebsdurchschnitt um mehr als 30 Prozent geringer ausgefallen sei als in den vergangenen drei Jahren. Antragsteller können vorab mit einer Checkliste einfach und schnell prüfen, ob sie alle Kriterien erfüllen.


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Nicht nur der Ertragsrückgang sondern auch der dürrebedingt notwendige Zukauf von Grundfuttermitteln verursachen finanziellen Schaden, darum werde auch letzteres berücksichtigt.



Allerdings könne die Dürrehilfe nur landwirtschaftliche Unternehmen fördern, die aufgrund der Dürre in der Existenz gefährdet seien. Der ermittelte Schaden müsse demnach größer als der sogenannte Cashflow III sein. Also das, was nach Abzug der Lebenshaltungskosten für Investitionen und Tilgungen noch vom Gewinn und den Einlagen bereitsteht.



Landwirtschaftliche Betriebe, die mehr als 35 Prozent ihrer Einkünfte aus gewerblichen, nicht landwirtschaftlichen Unternehmen erzielen, sind von den Hilfen generell ausgeschlossen.

Zudem gibt es eine Prosperitätsgrenze. Diese bezieht sich auf die Summe der positiven Einkünfte gemäß Steuerbescheid.





Antragsformulare, Checklisten, Informationen hier:



Weitere Informationen sowie die Checkliste gibt es beim Infodienst Landwirtschaft im Internet unter https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Duerrehilfe.


Die Antragsformulare sind unter https://www.landwirtschaft-bw.info zum Download abrufbar eingestellt. Die Landratsämter/Landwirtschaftsämter nehmen ab sofort Anträge entgegen.







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