Das Landwirtschaftsministerium Baden-Württembergs hat 2015 die neue Modulberatung mit dem Namen „Beratung.Zukunft.Land.“ gestartet. Mit dem Förderprogramm vergünstigt das Land Beratungsangebote um bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Dies können alle Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus nutzen.
Über Beratung.Zukunft.Land. steht den Landwirt*innen ein breites Spektrum zur Verfügung, das sich aus 64 verschiedenen Beratungsmodulen zusammensetzt. Angeboten werden die Module von 66 Beratungsorganisationen, die über ein EU-weites Ausschreibungsverfahren vom Ministerium zugelassen wurden.
Die Beratungsmodule gibt es unter anderem zu folgenden Themen:
Unternehmen und Familie
- Betriebswirtschaft und Arbeitswirtschaft
- Digitalisierung und Vernetzung
- Qualitätssicherung
Einkommenskombinationen
- Diversifizierung
- Regionale Vermarktung
- Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Biogas
Ökolandbau
- Öko-Umstellung
- Ökologischer Landbau
- Ökologischer Weinbau
- Ökologischer Obstbau
- Ökologischer Pflanzenschutz
Tierhaltung
- Stallbau
- Tierwohl
- Rinderhaltung
- Schweinehaltung
- Schaf- und Ziegenhaltung
- Pferdehaltung
- Geflügelhaltung
Pflanzenbau
- Außenwirtschaft
- Ackerbau
- Grünland
- Gartenbau- und Obstbau
- Weinbau
Umwelt und Energie
- Biodiversität
- Energieeffizienz
Die Beratungsinhalte sind für die Beratungsorganisationen verbindlich, um die Qualität aller Module sicherzustellen.
Auswahl eines passenden Angebots
Das komplette Beratungsangebot sowie alle Anbieter werden auf der Seite www.beratung-bw.de oder im Modulkatalog dargestellt. Dieser ist kostenlos bei der LEL (Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum) erhältlich.
Nachdem ein passendes Beratungsmodul ausgewählt wurde, tritt der Betrieb mit den jeweiligen Anbietern des Beratungsmoduls in Kontakt. Hat er sich schließlich auch für eine Beratungsorganisation entschieden, kann der Landwirt/ die Landwirtin die genauen Inhalte, Umfang und Dauer der Beratung gemeinsam mit der Beratungskraft festlegen.
Abwicklung der Förderung
Für die landwirtschaftlichen Betriebe fällt kein zusätzlicher Aufwand an, da die Förderung komplett über die Beratungsorganisationen abgewickelt wird. Einzige Voraussetzung ist der Abschluss eines Beratungsvertrags zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und der Beratungsorganisation. In einem Protokoll hält die Organisation alle Beratungsinhalte fest, die mit dem Betrieb besprochen wurden.
Förderhöhe
Die Fördersätze der Beratungsmodule liegen je nach Modul bei 50, 80 oder 100 %. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig. Der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 1.100 € je Modul. Die Höhe der Förderung hängt dabei jeweils von der Art des Moduls sowie dem gesellschaftlichen Interesse am Beratungsinhalt ab und ist für jedes einzelne Modul festgelegt.
Der kostenfreie Betriebs-Check
Der Betriebs-Check wird gerne als Einstieg in die Beratung gewählt, so die LEL. Als betriebliche Standortbestimmung verschaffe er einen guten Gesamtblick auf den eigenen Betrieb und zeige Stärken und Schwächen auf. Das Angebot ist für die Betriebe komplett kostenfrei und beinhaltet in der Regel zwei Betriebsbesuche mit einem Abschlussbericht.