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Baden-Württemberg startet Auszahlung der Fördergelder des Gemeinsamen Antrags

Um die Landwirte im derzeit schwierigen Umfeld zu unterstützen, nimmt das Landwirtschaftsministerium die Auszahlung vorweg. Erste Gelder sollen bereits Ende der Woche fließen.

Lesezeit: 2 Minuten

„Trotz der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens beginnt Baden-Württemberg bereits diese Woche mit der Auszahlung der Fördergelder aus den Förderprogrammen des Gemeinsamen Antrags“, verkündete Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Montag. Die Überweisungen an die insgesamt rund 43.500 Landwirte, die in diesem Jahr über den Gemeinamen Antrag an verschiedenen Förder- und Ausgleichsmaßnahmen teilgenommen haben, beginnen mit der Auszahlung der Gelder für die Förderung von steilem Grünland. Anschließend folgen die Zahlungen für Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.

Insgesamt konnten bereits zum jeweils ersten Auszahlungstermin rund 48 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen werden. Diese Gelder sollen bis zum 4. Dezember bei den Landwirten sein. Bei den genannten Maßnahmen finden bis zum Jahresende weitere Auszahlungen der noch offenen Anträge statt.

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Auszahlung der Direktzahlungen vor Weihnachten

Bei den Direktzahlungen könne auch in diesem Jahr die Auszahlung vor Weihnachten in der 52. Kalenderwoche erfolgen. Das Bundesministerium, das die EU-Gelder im Auftrag der Länder über die Bundeskasse auszahlt, habe die frühere Zahlung unterstützt und übernehme die anfallenden Vorschusszinsen gegenüber einer regulären Auszahlung zum Jahreswechsel. Der Bund müsse die gesamte Auszahlung vorfinanzieren und bekomme die Gelder erst im Januar von der EU erstattet.

Ausgezahlt werden können - wie in den Vorjahren - nur Anträge, bei denen sowohl Verwaltungs- und Betriebskontrollen abgeschlossen als auch die Prüfergebnisse umgesetzt wurden.

Durch die frühere Auszahlung ist die Bearbeitungszeit der Anträge - insbesondere für die Umsetzung von Ergebnissen aus Betriebskontrollen - verkürzt. Deshalb könne Hauk zufolge nicht pauschal für jeden Einzelfall eine Zahlung bereits zum ersten Auszahlungstermin zugesagt werden. Auskünfte zum Einzelfall können bei Bedarf bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden erfragt werden.

Damit Anträge, die bei den ersten Auszahlungsterminen noch nicht bewilligungsfähig waren, baldmöglichst ausgezahlt werden können, sollen die nächsten Auszahlungen bereits ab Mitte Januar 2021 in kurzer zeitlicher Folge vorgenommen werden.

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