In etlichen Bundesländern gibt es vergleichbare Anwendungen bereits, Baden-Württemberg startet jetzt damit: Wenn die Landwirtschaftsbehörden auf Basis von Satelliten-Aufnahmen die Antragsdaten eines Landwirts nicht bestätigen, kann dieser seit dieser Woche mit der neuen App „profil (bw)“ belegen, dass er die Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik erfüllt, und einfach sicherstellen, dass die Beihilfe nicht gekürzt werden muss.
Wenn z. B. für Teilschläge ("rote Ergebnisse") die Antragsangaben nicht bestätigt wurden oder eine Bewirtschaftungsauflage als nicht erfüllt bewertet wurde, kann der Antragsteller mit einem Foto, das über die App direkt an die Behörde weitergeleitet wird, seine Angaben vor Ort für die betroffenen Teilschläge des Betriebes nachweisen.
Ausfüllen von Formularen entfällt
Das aufwendige Ausfüllen von Formularen oder Abwarten von richtigen Zeitpunkten soll damit entfallen und die Antragsbearbeitung beschleunigt werden, teilt das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mit. Zudem sollen in der Regel weniger Kontrollbesuche bzw. Nachkontrollen anfallen und die Auszahlungen könne rechtzeitig erfolgen.
Nachweis der Kennarten bei Ökoregelung 5 und Fakt II
Zudem können Landwirte in Baden-Württemberg mit der Foto-App die Nachweise der Kennarten bei den Maßnahmen Öko-Regelung 5 (Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier Kennarten) bzw. FAKT II B3.2 (Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mindestens sechs Kennarten) erbringen.
Weitere Infos
Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu einzelnen Aufträgen der App ,profil (bw)‘ stehen die zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden in Baden-Württemberg zur Verfügung.
Bei technischen Fragen verweist das Landwirtschaftsministerium auf den Benutzerservice Landwirtschaft des Landesamtes für Geoinformation und Landesentwicklung unter 07154/9598-350 oder benutzerservice‑fiona@lgl.bwl.de.
Eine Kurzanleitung, ein ausführliches Handbuch sowie weitere Informationen zur App „profil (bw)“ finden Sie hier.