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Bauernverband: „Rote Gebiete genauer abgrenzen“

Im Interview mit der Südplus kritisiert Stefan Köhler, Umweltpräsident des BBV, die Bundesverwaltungsvorschrift zur Ausweisung der roten Gebiete.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium stimmt zurzeit den Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung der roten Gebiete mit den Ländern und den Verbänden ab. Geht der Entwurf in die richtige Richtung?

Stefan Köhler: Der Entwurf hat noch jede Menge Ecken und Kanten. Das zeigt allein die elfseitige Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes (BBV). Prinzipiell ist wichtig, dass mit der Binnendifferenzierung künftig rote Gebiete genauer als bisher abgegrenzt werden müssen.

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Sie kritisieren, dass für die vorgesehenen Regionalisierungsverfahren die Messnetzdichte in Bayern zu gering ist. Reicht die versprochene Aufstockung von 600 auf 1500 Messstellen aus?

Köhler: Entscheidend ist nicht allein die Anzahl der Messstellen, sondern deren Aussagekraft. Landwirte dürfen nicht wegen fehlender Messwerte und irgendwelcher Annahmen in Sippenhaft genommen werden. Zum Teil liegen zwischen Messstelle und den von Auflagen betroffenen Landwirten 50 km. Das ist fast so, wie wenn man in Landshut ein Fahrverbot verhängt, weil in München zu hohe Feinstaubwerte gemessen werden.

Warum liefern die vorgesehenen Modelle zur Berechnung des N-Saldos aus Ihrer Sicht keine für Bayern verwertbaren Daten?

Köhler: Für das Modell AGRUM DE liegen verschiedene Eingangsparameter nur auf Bundes- oder Landesebene vor – ohne jeden Hinweis auf die regionale Verteilung. Das gilt z.B. auch für den Mineraldüngereinsatz, der bis auf die Gemarkungsebene heruntergebrochen werden soll. Dazu kommt, dass die Höhe des Mineraldüngereinsatzes als Differenz aus theoretisch möglicher Düngung nach Bedarfsermittlung und organischer Düngung unterstellt wird. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass ein Landwirt nicht immer die über die Bedarfsermittlung errechnete Mineraldüngermenge voll ausschöpft.

Der BBV unterstützt die Gründung von Interessengemeinschaften in roten Gebieten. Warum?

Köhler: Überall, wo im Verfahren zu den roten Gebieten Unklarheiten bestehen, die die Behörden nicht nachvollziehbar auflösen können, bietet es sich an, Interessengemeinschaften zu gründen. Wir wollen diese Gruppen unterstützen und betreuen. Wichtig ist, dass sich Landwirte mit der konkreten Gewässersituation vor Ort befassen. Aktuell sammeln wir im BBV Messwerte und Daten, die dann als Stütz- oder Prüfwerte bei der neuen Abgrenzung der roten Gebiete herangezogen werden können.

Dieser Artikel erschien in der Südplus 08/2020. Jetzt testen.

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